In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung sind im Tarif Balance frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren außerhalb des Versicherungsgrundstücks mitversichert, sofern sie versicherte Gebäude oder Anlagen versorgen. Erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen der Schutz greift und bis zu welcher Höhe entschädigt wird.
In Ergänzung zu Abschnitt A § 3 Nr. 2 VGB 2010 gilt:
Versichert sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren, die
- außerhalb des Versicherungsgrundstücks verlegt sind und
- der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen,
soweit der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt.
Entschädigungsgrenze:
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000,- Euro begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Rohre für Wasser oder Heizung liegen nicht immer nur direkt am oder im Haus. Ein Teil kann außerhalb des eigentlichen Grundstücks verlaufen und trotzdem das versicherte Gebäude versorgen. Für solche Rohre besteht Schutz gegen Bruchschäden – etwa durch Frost –, wenn der Versicherungsnehmer für diese Rohre verantwortlich ist. Für jeden einzelnen Schadenfall gibt es dabei eine feste Obergrenze bei der Erstattung.
Häufige Fragen
Welche Rohre sind außerhalb des Grundstücks mitversichert?
Versichert sind Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre, die außerhalb des Versicherungsgrundstücks verlegt sind und der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen.
Welche Schäden an diesen Rohren sind abgedeckt?
Versichert sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an diesen Rohren.
Gilt der Schutz auch, wenn ich für die Rohre nicht verantwortlich bin?
Der Schutz besteht, soweit der Versicherungsnehmer für die betreffenden Rohre die Gefahr trägt.
Bis zu welcher Höhe wird ein Schaden erstattet?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000,- Euro begrenzt.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2022.05