In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung deckt der Tarif Balance auch Schmor- und Sengschäden an versicherten Sachen ab. Je Versicherungsfall gilt dabei zusätzlich zum vereinbarten Selbstbehalt eine Selbstbeteiligung von 500 Euro.
In Ergänzung zu Abschnitt A § 1 Nr. 1 a) VGB 2010 und abweichend von Abschnitt A § 2 Nr. 6 b) VGB 2010 leistet der Versicherer Entschädigung für Schmor- und Sengschäden, die an versicherten Sachen entstehen.
Zusätzlich zu dem vertraglich in der Police genannten, vereinbarten Selbstbehalt gilt je Versicherungsfall eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500,- Euro vereinbart.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Balance schließt Schäden ein, die entstehen, wenn versicherte Sachen versengt oder angeschmort werden. Für solche Schäden zahlt der Versicherer eine Entschädigung. Bei einem Schadensfall wird jedoch neben dem in Ihrer Police vereinbarten Selbstbehalt ein zusätzlicher fester Betrag von Ihrer Erstattung abgezogen.
Häufige Fragen
Sind Schmor- und Sengschäden im Tarif Balance versichert?
Ja. Im Tarif Balance der Janitos Wohngebäudeversicherung leistet der Versicherer Entschädigung für Schmor- und Sengschäden, die an versicherten Sachen entstehen.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei Schmor- und Sengschäden?
Je Versicherungsfall gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500,- Euro.
Kommt die Selbstbeteiligung zusätzlich zum vereinbarten Selbstbehalt?
Ja. Die Selbstbeteiligung von 500,- Euro gilt zusätzlich zu dem vertraglich in der Police genannten, vereinbarten Selbstbehalt.
Auf welche Bedingungen bezieht sich die Regelung?
Die Regelung erfolgt in Ergänzung zu Abschnitt A § 1 Nr. 1 a) VGB 2010 und abweichend von Abschnitt A § 2 Nr. 6 b) VGB 2010.