In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung zählt im Tarif Balance auch Wasser als Leitungswasser, das aus Wasserbetten und Aquarien bestimmungswidrig austritt. So sind Schäden durch diese speziellen Wasserquellen abgesichert.
Im Tarif Balance gilt für den Wasseraustritt aus Wasserbetten und Aquarien folgende Regelung:
Gemäß Abschnitt A § 3 Nr. 3 VGB 2010 gilt als Leitungswasser auch Wasser, das aus Wasserbetten und Aquarien bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Was bedeutet das konkret?
Tritt Wasser ungewollt aus einem Wasserbett oder einem Aquarium aus, wird dieses Wasser wie normales Leitungswasser behandelt. Damit fällt ein solcher Austritt unter denselben Schutz, der auch für Leitungswasser vorgesehen ist.
Häufige Fragen
Gilt Wasser aus einem Wasserbett als Leitungswasser?
Ja. Gemäß Abschnitt A § 3 Nr. 3 VGB 2010 gilt Wasser, das aus einem Wasserbett bestimmungswidrig ausgetreten ist, als Leitungswasser.
Zählt auch ausgetretenes Wasser aus einem Aquarium dazu?
Ja. Wasser, das aus einem Aquarium bestimmungswidrig ausgetreten ist, gilt ebenfalls als Leitungswasser.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung im Tarif Balance.
Auf welcher Grundlage beruht diese Einstufung?
Die Einstufung beruht auf Abschnitt A § 3 Nr. 3 VGB 2010.
Dokumentversion: 2022.05