Die Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung leistet im Tarif Balance Entschädigung, wenn versicherte Sachen unmittelbar durch Überschalldruckwellen oder tieffliegende Flugzeuge beschädigt oder zerstört werden – eine Ergänzung zu den zugrunde liegenden Bedingungen der VGB 2010.
In Ergänzung zu Abschnitt A § 1 Nr. 1 a) VGB 2010 und Abschnitt A § 2 Nr. 1 VGB 2010 leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die unmittelbar durch Überschalldruckwellen oder tieffliegende Flugzeuge beschädigt oder zerstört werden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Überschallknall oder ein besonders tief fliegendes Flugzeug direkt zu Schäden an versicherten Sachen führt, springt der Versicherungsschutz ein. Diese Regelung erweitert die bereits in den VGB 2010 vereinbarten Leistungen. Sie ist als Lesehilfe gedacht und ersetzt nicht die genauen Bedingungen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Überschalldruckwellen mitversichert?
Ja. Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die unmittelbar durch Überschalldruckwellen beschädigt oder zerstört werden.
Gilt der Schutz auch bei tieffliegenden Flugzeugen?
Ja. Auch für versicherte Sachen, die unmittelbar durch tieffliegende Flugzeuge beschädigt oder zerstört werden, wird Entschädigung geleistet.
Auf welche Bedingungen bezieht sich diese Regelung?
Die Leistung erfolgt in Ergänzung zu Abschnitt A § 1 Nr. 1 a) VGB 2010 und Abschnitt A § 2 Nr. 1 VGB 2010.
In welchem Tarif gilt dieser Schutz?
Die Regelung gilt im Tarif Balance der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung.