Die Janitos Versicherung erweitert in ihrer Wohngebäudeversicherung im Tarif Balance den Schutz auf frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren von Schwimmbecken, Klima-, Wärmepumpen-, Fußbodenheizungs- und Solarheizungsanlagen – innerhalb wie außerhalb versicherter Gebäude auf dem Versicherungsgrundstück.
Fußbodenheizungs- und Solarheizungsanlagen
(1) In Ergänzung zu Abschnitt A § 3 Nr. 1 a) VGB 2010 sind innerhalb versicherter Gebäude frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren von Schwimmbecken, Klima, Wärmepumpen, Fußbodenheizungs- und Solarheizungsanlagen versichert.
(2) In Ergänzung zu Abschnitt A § 3 Nr. 1 b) VGB 2010 sind innerhalb versicherter Gebäude frostbedingte Schäden an sonstigen Einrichtungen von Schwimmbecken, Klima, Wärmepumpen, Fußbodenheizungs- und Solarheizungsanlagen versichert.
(3) In Ergänzung zu Abschnitt A § 3 Nr. 2 VGB 2010 sind außerhalb versicherter Gebäude frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren von Schwimmbecken, Klima, Wärmepumpen, Fußbodenheizungs- und Solarheizungsanlagen versichert, soweit diese Rohre der Versorgung der versicherten Gebäude oder Anlagen dienen und sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden.
Dokumentversion: 2022.05
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif erweitert den Grundschutz der Wohngebäudeversicherung: Neben klassischen Leitungswasser- und Bruchschäden sind auch Schäden an den Rohren und Einrichtungen von Schwimmbecken sowie von Klima-, Wärmepumpen-, Fußbodenheizungs- und Solarheizungsanlagen abgedeckt. Das gilt sowohl im Gebäude als auch außerhalb – für Rohre auf dem Versicherungsgrundstück, die der Versorgung der versicherten Gebäude oder Anlagen dienen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der genaue Bedingungstext.
Häufige Fragen
Welche Anlagen sind bei Bruchschäden zusätzlich versichert?
Versichert sind Rohre und Einrichtungen von Schwimmbecken sowie von Klima-, Wärmepumpen-, Fußbodenheizungs- und Solarheizungsanlagen.
Sind auch frostbedingte Schäden abgedeckt?
Ja. Versichert sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den genannten Rohren sowie frostbedingte Schäden an sonstigen Einrichtungen dieser Anlagen innerhalb versicherter Gebäude.
Gilt der Schutz auch außerhalb des Gebäudes?
Ja. Außerhalb versicherter Gebäude sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Rohren versichert, soweit diese Rohre der Versorgung der versicherten Gebäude oder Anlagen dienen und sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden.
Auf welche Bedingungen bezieht sich die Erweiterung?
Die Regelungen ergänzen Abschnitt A § 3 Nr. 1 a), Nr. 1 b) und Nr. 2 VGB 2010.