In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung sind im Tarif Balance frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren mitversichert – sowohl auf dem als auch außerhalb des Versicherungsgrundstücks. Erfahren Sie, welche Selbstbeteiligung gilt, wann sie entfällt und wie hoch die Entschädigung begrenzt ist.
In Ergänzung zu Abschnitt A § 3 Nr. 2 VGB 2010 sind mitversichert:
- frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren, die auf dem Versicherungsgrundstück verlegt sind, der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und soweit der Versicherungsnehmer die Gefahr dafür trägt;
- frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren, die außerhalb des Versicherungsgrundstücks verlegt sind, der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und soweit der Versicherungsnehmer die Gefahr dafür trägt.
Selbstbeteiligung:
Zusätzlich zu dem vertraglich in der Police genannten, vereinbarten Selbstbehalt gilt je Schadenfall eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500,- Euro als vereinbart.
Wann die Selbstbeteiligung entfällt:
Diese vereinbarte Selbstbeteiligung entfällt, sofern das versicherte Gebäude zum Zeitpunkt der Antragsstellung maximal 10 Jahre alt ist oder ein ordnungsgemäß durchgeführter Dichtigkeitsnachweis zum Zeitpunkt der Antragsstellung vorgelegt wird. Für den Nachweis ist zumindest eine vereinfachte Dichtheitsprüfung (DR2) nach DIN 1986-30 erforderlich.
Entschädigungsgrenze:
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000,- Euro begrenzt.
C Weitere Gefahren Erweiterungen
Sofern die Gefahr Elementar beantragt und im Versicherungsschein dokumentiert ist, gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung erweitert den Schutz auf Ableitungsrohre, die dem Abfluss von Abwasser dienen – sowohl auf dem eigenen Grundstück als auch außerhalb davon. Bricht ein solches Rohr, etwa durch Frost, springt die Versicherung ein, solange Sie für dieses Rohr das Risiko tragen. Für neuere Gebäude oder bei nachgewiesener Dichtheit der Leitungen kann die zusätzliche Selbstbeteiligung wegfallen.
Häufige Fragen
Sind auch Ableitungsrohre außerhalb des Grundstücks versichert?
Ja. Mitversichert sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren, die außerhalb des Versicherungsgrundstücks verlegt sind, der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und soweit der Versicherungsnehmer die Gefahr dafür trägt.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung im Schadenfall?
Zusätzlich zu dem vertraglich in der Police vereinbarten Selbstbehalt gilt je Schadenfall eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500,- Euro.
Wann entfällt die zusätzliche Selbstbeteiligung?
Sie entfällt, wenn das versicherte Gebäude zum Zeitpunkt der Antragsstellung maximal 10 Jahre alt ist oder ein ordnungsgemäß durchgeführter Dichtigkeitsnachweis vorgelegt wird. Für den Nachweis ist zumindest eine vereinfachte Dichtheitsprüfung (DR2) nach DIN 1986-30 erforderlich.
Bis zu welcher Höhe wird ein Schaden erstattet?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000,- Euro begrenzt.