Die Janitos Versicherung leistet in der Wohngebäudeversicherung im Tarif Balance für Schäden durch Innere Unruhen, wenn das versicherte Gebäude unmittelbar durch Gewaltanwendung zerstört oder beschädigt wird – eingeschlossen sind auch Plünderungen, während vom Versicherungsnehmer selbst verursachte Schäden ausgenommen bleiben.
Abweichend von Abschnitt A § 1 Nr. 2 b) VGB 2010 leistet der Versicherer für Schäden durch Innere Unruhen, sofern das versicherte Gebäude unmittelbar durch Gewaltanwendung im Zusammenhang mit Inneren Unruhen zerstört oder beschädigt wird.
Wann Innere Unruhen vorliegen:
Innere Unruhen liegen vor, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile der Bevölkerung in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen verüben.
Was eingeschlossen ist:
- Unmittelbare Schäden durch Wegnahme bei Plünderungen in unmittelbarem Zusammenhang mit Inneren Unruhen.
Was nicht versichert ist:
- Schäden, die der Versicherungsnehmer oder andere in den versicherten Räumen berechtigt anwesende Personen verursachen.
Dokumentversion: 2022.05
Was bedeutet das konkret?
Kommt es bei Aufständen oder Ausschreitungen zu direkten Gewalteinwirkungen auf Ihr Gebäude, ist dieser Schaden im Tarif Balance abgesichert. Auch wenn im Zuge solcher Unruhen geplündert wird, sind die dadurch unmittelbar entstandenen Schäden mitversichert. Nicht abgedeckt sind hingegen Schäden, die Sie selbst oder berechtigt anwesende Personen verursachen.
Häufige Fragen
Was gilt als Innere Unruhen?
Innere Unruhen liegen vor, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile der Bevölkerung in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen verüben.
Sind Plünderungen mitversichert?
Ja. Eingeschlossen sind auch unmittelbare Schäden durch Wegnahme bei Plünderungen in unmittelbarem Zusammenhang mit Inneren Unruhen.
Wann leistet der Versicherer für Schäden durch Innere Unruhen?
Der Versicherer leistet, sofern das versicherte Gebäude unmittelbar durch Gewaltanwendung im Zusammenhang mit Inneren Unruhen zerstört oder beschädigt wird.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder andere in den versicherten Räumen berechtigt anwesende Personen verursachen.