Die Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung erstattet im Tarif Balance die Mehrkosten für eine notwendige vorzeitige Rückreise aus dem Urlaub bis 5.000 Euro, wenn ein Versicherungsfall am Versicherungsort die Anwesenheit des Versicherungsnehmers erfordert.
Versichert sind die Mehrkosten für eine notwendige vorzeitige Rückreise aus dem Urlaub bis 5.000 Euro, wenn:
- durch den Eintritt eines Versicherungsfalles gemäß Abschnitt A § 1 VGB 2010 am Versicherungsort die Anwesenheit des Versicherungsnehmers erforderlich wird und
- die Entschädigung des Versicherungsfalles mindestens 5.000 Euro beträgt.
Was bedeutet das konkret?
Muss der Versicherungsnehmer seinen Urlaub vorzeitig abbrechen, weil an seinem versicherten Gebäude ein Schaden eingetreten ist, für den seine Anwesenheit nötig ist, übernimmt die Versicherung die dadurch entstehenden Mehrkosten der Rückreise. Dies gilt bis zu einer bestimmten Höchstgrenze und setzt voraus, dass der Schaden eine gewisse Mindesthöhe erreicht.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe sind die Rückreisekosten versichert?
Die Mehrkosten für eine notwendige vorzeitige Rückreise aus dem Urlaub sind bis 5.000 Euro versichert.
Welche Voraussetzung muss der Versicherungsfall erfüllen?
Die Entschädigung des Versicherungsfalles muss mindestens 5.000 Euro betragen.
Wann sind die Rückreisekosten überhaupt gedeckt?
Wenn durch den Eintritt eines Versicherungsfalles gemäß Abschnitt A § 1 VGB 2010 am Versicherungsort die Anwesenheit des Versicherungsnehmers erforderlich wird.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung im Tarif Balance.
Dokumentversion: 2022.05