Die Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung schließt im Tarif Balance Schäden durch radioaktive Isotope ein, die betriebsbedingt auf dem Grundstück vorhanden oder verwendet werden – etwa durch Kontamination und Aktivierung. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten und welche Ausnahme für Kernreaktoren besteht.
In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Balance folgendes für Schäden durch radioaktive Isotope:
Eingeschlossen sind Schäden an versicherten Sachen, die als Folge eines unter die Versicherung fallenden Schadenereignisses durch auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, betriebsbedingt vorhandene oder verwendete radioaktive Isotope entstehen, insbesondere:
- Schäden durch Kontamination
- Schäden durch Aktivierung
Dies gilt nicht für radioaktive Isotope von Kernreaktoren.
Was bedeutet das konkret?
Wenn auf dem Grundstück des Versicherungsortes im Rahmen des Betriebs radioaktive Isotope vorhanden sind oder verwendet werden und diese infolge eines versicherten Schadenereignisses zu Schäden an versicherten Sachen führen, sind solche Schäden mitversichert. Dazu zählen ausdrücklich auch Schäden, die durch Kontamination oder Aktivierung entstehen. Ausgenommen bleiben jedoch radioaktive Isotope, die von Kernreaktoren stammen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch radioaktive Isotope in der Wohngebäudeversicherung mitversichert?
Ja. Im Tarif Balance sind Schäden an versicherten Sachen eingeschlossen, die als Folge eines versicherten Schadenereignisses durch betriebsbedingt auf dem Grundstück vorhandene oder verwendete radioaktive Isotope entstehen.
Welche Schäden sind dabei ausdrücklich eingeschlossen?
Insbesondere Schäden durch Kontamination und Aktivierung.
Welche Voraussetzung muss für den Versicherungsschutz erfüllt sein?
Die radioaktiven Isotope müssen betriebsbedingt auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, vorhanden oder verwendet werden, und der Schaden muss Folge eines unter die Versicherung fallenden Schadenereignisses sein.
Gibt es eine Ausnahme vom Versicherungsschutz?
Ja. Der Einschluss gilt nicht für radioaktive Isotope von Kernreaktoren.