Mit dem Tarif Balance der Janitos Versicherung erweitert die Wohngebäudeversicherung den Schutz auf Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre, die auf dem Versicherungsgrundstück verlegt sind, aber nicht versicherte Gebäude oder Anlagen versorgen. Versichert sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden bis zu einer festgelegten Höchstsumme.
In Ergänzung zu Abschnitt A § 3 Nr. 2 VGB 2010 sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren versichert, die auf dem Versicherungsgrundstück verlegt sind, aber nicht der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000,- Euro begrenzt.
Nicht versichert sind diese genannten Rohre, wenn sie ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Balance schließt eine Lücke: Auch Rohre, die zwar auf dem Grundstück liegen, aber nicht der Versorgung der versicherten Gebäude oder Anlagen dienen, sind bei Frost- oder anderen Bruchschäden abgesichert. Für solche Schäden gibt es einen festen Höchstbetrag pro Versicherungsfall. Nutzen die Rohre ausschließlich gewerblichen Zwecken, besteht kein Schutz.
Häufige Fragen
Welche Rohre auf dem Grundstück sind versichert?
Versichert sind Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre, die auf dem Versicherungsgrundstück verlegt sind, aber nicht der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen.
Welche Schäden sind abgedeckt?
Abgedeckt sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den genannten Rohren.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000,- Euro begrenzt.
Sind auch gewerblich genutzte Rohre versichert?
Nein. Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen, sind nicht versichert.
Auf welche Regelung bezieht sich diese Leistung?
Die Leistung besteht in Ergänzung zu Abschnitt A § 3 Nr. 2 VGB 2010.