In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung sind im Tarif Balance auch Schäden durch Streik und Aussperrung mitversichert. Erfahren Sie, wie Streik und Aussperrung definiert sind und welche Schäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben.
In Ergänzung zu Abschnitt A § 1 VGB 2010 sind Schäden durch Streik oder Aussperrung mitversichert.
(1) Streik: Streik ist eine planmäßig durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel gerichtete, gemeinsame Arbeitseinstellung einer verhältnismäßig großen Anzahl von Arbeitnehmern.
(2) Aussperrung: Aussperrung ist eine auf ein bestimmtes Ziel gerichtete, planmäßige Arbeitsausschließung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern.
Nicht versicherte Schäden:
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden, die folgende Personen verursachen:
- der Versicherungsnehmer
- dessen Arbeitnehmer
- andere in den Räumen berechtigt anwesende Personen
Was bedeutet das konkret?
Im Tarif Balance der Wohngebäudeversicherung sind Schäden am versicherten Gebäude, die im Zusammenhang mit einem Streik oder einer Aussperrung entstehen, zusätzlich zum Grundschutz mitversichert. Streik meint dabei eine gemeinsame Arbeitsniederlegung vieler Arbeitnehmer, Aussperrung das planmäßige Ausschließen vieler Arbeitnehmer von der Arbeit. Nicht abgedeckt sind Schäden, die durch den Versicherungsnehmer selbst, seine Arbeitnehmer oder andere berechtigt anwesende Personen verursacht werden.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Streik in der Wohngebäudeversicherung versichert?
Ja. Im Tarif Balance sind Schäden durch Streik oder Aussperrung in Ergänzung zu Abschnitt A § 1 VGB 2010 mitversichert.
Was gilt als Streik im Sinne der Bedingungen?
Streik ist eine planmäßig durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel gerichtete, gemeinsame Arbeitseinstellung einer verhältnismäßig großen Anzahl von Arbeitnehmern.
Was versteht man unter Aussperrung?
Aussperrung ist eine auf ein bestimmtes Ziel gerichtete, planmäßige Arbeitsausschließung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern.
Welche Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Nicht versichert sind Schäden, die der Versicherungsnehmer, dessen Arbeitnehmer oder andere in den Räumen berechtigt anwesende Personen verursachen.