Die Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung ersetzt im Tarif Balance Schäden an elektrischen Leitungen und Anlagen, die unmittelbar durch Marderbiss oder den Biss wildlebender Nagetiere entstehen – Folgeschäden bleiben ausgeschlossen, und für die versicherten Kosten gelten klar geregelte Entschädigungsgrenzen.
In Ergänzung zu Abschnitt A § 1 Nr. 1 VGB 2010 ersetzt der Versicherer auch Schäden an elektrischen Leitungen und elektrischen Anlagen innerhalb von versicherten Gebäuden, die unmittelbar durch Marderbiss oder den Biss sonstiger wildlebender Nagetiere entstehen.
Folgeschäden aller Art, z. B. durch das Fehlen elektrischer Spannung, fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
D Versicherte Kosten
Ist der Versicherungswert nach dem Gleitenden Neuwert gemäß Abschnitt A § 10 Nr. 1 a) VGB 2010 vereinbart, gilt:
Für die unter § 25 bis § 42 genannten Kosten ist die Entschädigungsleistung insgesamt begrenzt auf 100 % des Betrages des ortsüblichen Neubauwertes des versicherten Gebäudes (vgl. Abschnitt A § 10 Nr. 1 a) aa) VGB 2010), höchstens jedoch auf 1.000.000,- Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Ist der Versicherungswert dagegen nur nach dem Neu- oder Zeitwert gemäß Abschnitt A § 10 Nr. 1 b) oder c) VGB 2010 vereinbart, gilt:
Es gilt die unter Abschnitt A § 13 Nr. 8 VGB 2010 beschriebene Begrenzung der Gesamtentschädigung für versicherte Sachen, Kosten und Mietausfall/Mietwert. Die Maximalentschädigung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt 1.000.000,- Euro.
Was bedeutet das konkret?
Beschädigt ein Marder oder ein anderes wildlebendes Nagetier durch seinen Biss elektrische Leitungen oder Anlagen im versicherten Gebäude, ist dieser Schaden mitversichert. Nicht abgedeckt sind dagegen Schäden, die sich als Folge daraus ergeben – etwa Ausfälle wegen fehlender elektrischer Spannung. Für die versicherten Kosten gelten je nach vereinbartem Versicherungswert unterschiedliche Obergrenzen.
Häufige Fragen
Welche Bissschäden sind versichert?
Versichert sind Schäden an elektrischen Leitungen und elektrischen Anlagen innerhalb von versicherten Gebäuden, die unmittelbar durch Marderbiss oder den Biss sonstiger wildlebender Nagetiere entstehen.
Sind Folgeschäden mitversichert?
Nein. Folgeschäden aller Art, zum Beispiel durch das Fehlen elektrischer Spannung, fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
Wie hoch ist die Entschädigung beim Gleitenden Neuwert?
Ist der Versicherungswert nach dem Gleitenden Neuwert vereinbart, ist die Entschädigungsleistung für die unter § 25 bis § 42 genannten Kosten insgesamt auf 100 % des ortsüblichen Neubauwertes des versicherten Gebäudes begrenzt, höchstens jedoch auf 1.000.000,- Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Was gilt beim Neu- oder Zeitwert?
Ist der Versicherungswert nur nach dem Neu- oder Zeitwert vereinbart, gilt die unter Abschnitt A § 13 Nr. 8 VGB 2010 beschriebene Begrenzung der Gesamtentschädigung für versicherte Sachen, Kosten und Mietausfall/Mietwert. Die Maximalentschädigung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt 1.000.000,- Euro.