Bei der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung im Tarif Balance werden auch Mehrkosten infolge Preissteigerung ersetzt, die zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der unverzüglichen Wiederherstellung entstehen – vorausgesetzt, es besteht keine gleichzeitige Preisdifferenzversicherung.
Mehrkosten infolge Preissteigerung im Tarif Balance:
Gemäß Abschnitt A § 8 Nr. 3 VGB 2010 ersetzt der Versicherer auch Preissteigerungen, die im Zuge der Wiederherstellung entstehen.
Voraussetzung ist:
- Die Ursache der Preissteigerung liegt in der Zeit zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der unverzüglichen Wiederherstellung.
- Für die Preissteigerung besteht nicht gleichzeitig eine Preisdifferenzversicherung.
Veranlasst der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich die Wiederherstellung, sind die Mehrkosten nur in dem Umfang zu ersetzen, in dem sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung entstanden wären.
Was bedeutet das konkret?
Steigen während der Reparatur oder des Wiederaufbaus die Preise, kann die Versicherung diese zusätzlichen Kosten übernehmen. Wichtig ist, dass die Wiederherstellung ohne Verzögerung angegangen wird. Wer zu lange wartet, erhält nur den Anteil erstattet, der auch bei sofortigem Handeln angefallen wäre.
Häufige Fragen
Werden Preissteigerungen bei der Wiederherstellung erstattet?
Ja, der Versicherer ersetzt Preissteigerungen, die im Zuge der Wiederherstellung entstehen und deren Ursache in der Zeit zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der unverzüglichen Wiederherstellung liegt.
Welche Voraussetzung muss für die Erstattung erfüllt sein?
Für die Preissteigerung darf nicht gleichzeitig eine Preisdifferenzversicherung bestehen.
Was passiert, wenn ich die Wiederherstellung verzögere?
Veranlasst der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich die Wiederherstellung, werden die Mehrkosten nur in dem Umfang ersetzt, in dem sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung entstanden wären.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung im Tarif Balance gemäß Abschnitt A § 8 Nr. 3 VGB 2010.
Dokumentversion: 2022.05