Die Janitos Versicherung ersetzt in der Wohngebäudeversicherung im Tarif Balance die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten für die Beseitigung von Schäden an Türen, Schlössern, Fenstern, Rollläden und Schutzgittern, die durch einen Einbruch oder Einbruchsversuch entstehen. Erfahren Sie, welche Schäden umfasst sind und wann keine Entschädigung erfolgt.
In Ergänzung zu Abschnitt A § 7 Nr. 1 VGB 2010 ersetzt der Versicherer die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten, die dem Versicherungsnehmer für die Beseitigung von Schäden an Türen, Schlössern, Fenstern (ausgenommen Schaufensterverglasungen), Rollläden und Schutzgittern eines versicherten Gebäudes dadurch entstehen, dass ein unbefugter Dritter
- (1) in das Gebäude eingebrochen, eingestiegen oder mittels falscher Schlüssel oder anderer Werkzeuge eingedrungen ist,
- (2) versucht, durch eine Handlung gemäß a) in das versicherte Gebäude einzudringen.
Schäden, die außen an dem versicherten Gebäude entstanden sind, sind nur dann versichert, soweit sie Folge einer Handlung gemäß a) oder b) sind.
Entschädigung wird nicht geleistet, soweit der Versicherungsnehmer Leistungen aus einem anderen Versicherungsvertrag beanspruchen kann.
E Sonstiges
Dokumentversion: 2022.05
Was bedeutet das konkret?
Kommt es durch einen Einbruch oder einen Einbruchsversuch zu Beschädigungen am versicherten Gebäude – etwa an Türen, Schlössern, Fenstern, Rollläden oder Schutzgittern – übernimmt der Versicherer die Kosten für die Beseitigung dieser Schäden. Auch Schäden an der Außenseite des Gebäudes sind erfasst, sofern sie Folge eines solchen Vorgangs sind. Zahlungen erfolgen nicht, wenn ein anderer Versicherungsvertrag für den Schaden aufkommt.
Häufige Fragen
Welche Gebäudeteile sind bei einem Einbruch versichert?
Versichert sind Schäden an Türen, Schlössern, Fenstern (ausgenommen Schaufensterverglasungen), Rollläden und Schutzgittern eines versicherten Gebäudes.
Sind auch Einbruchsversuche mitversichert?
Ja. Ersetzt werden auch Kosten für Schäden, die dadurch entstehen, dass ein unbefugter Dritter versucht, in das versicherte Gebäude einzudringen.
Sind Schäden an der Außenseite des Gebäudes versichert?
Schäden, die außen am versicherten Gebäude entstehen, sind nur versichert, soweit sie Folge eines Einbruchs, Einstiegs, Eindringens mit falschen Schlüsseln oder anderen Werkzeugen oder eines entsprechenden Versuchs sind.
Wann wird keine Entschädigung geleistet?
Eine Entschädigung wird nicht geleistet, soweit der Versicherungsnehmer Leistungen aus einem anderen Versicherungsvertrag beanspruchen kann.