In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung erstattet der Tarif Balance die tatsächlich entstandenen Mehrkosten, wenn behördliche Auflagen nach einer Veränderung öffentlich-rechtlicher Vorschriften zusätzliche Aufwendungen im Versicherungsfall verursachen.
Im Tarif Balance der Wohngebäudeversicherung gilt für Mehrkosten aufgrund behördlicher Auflagen folgende Regelung:
Gemäß Abschnitt A § 8 Nr. 1 VGB 2010 ersetzt der Versicherer die tatsächlich entstandenen Mehrkosten infolge von Veränderungen der öffentlich-rechtlichen Vorschriften (Gesetze und Verordnungen), die zwischen den folgenden Zeitpunkten in Kraft getreten sind:
- Errichtung bzw. letztmalige genehmigungspflichtige Baumaßnahme am betroffenen Gebäudeteil
- Versicherungsfall
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich die gesetzlichen oder behördlichen Bauvorschriften geändert haben, seit Ihr Gebäude errichtet oder zuletzt genehmigungspflichtig umgebaut wurde, können bei einer Wiederherstellung nach einem Schaden zusätzliche Kosten entstehen. Diese Mehrkosten, die durch die neuen öffentlich-rechtlichen Auflagen verursacht werden, übernimmt der Versicherer im Rahmen der beschriebenen Regelung.
Häufige Fragen
Welche Mehrkosten werden ersetzt?
Ersetzt werden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten infolge von Veränderungen der öffentlich-rechtlichen Vorschriften (Gesetze und Verordnungen).
In welchem Zeitraum müssen die Vorschriften in Kraft getreten sein?
Die Vorschriften müssen zwischen der Errichtung bzw. der letztmaligen genehmigungspflichtigen Baumaßnahme am betroffenen Gebäudeteil und dem Versicherungsfall in Kraft getreten sein.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt im Tarif Balance der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung.
Auf welche Grundlage stützt sich die Erstattung der Mehrkosten?
Die Erstattung erfolgt gemäß Abschnitt A § 8 Nr. 1 VGB 2010.
Dokumentversion: 2022.05