In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung ersetzt der Tarif Balance die Kosten für die Wiederherstellung gärtnerischer Anlagen wie Blumen, Sträucher, Büsche und Grasflächen, wenn diese durch versicherte Gefahren so stark beschädigt wurden, dass keine natürliche Regeneration zu erwarten ist – begrenzt auf 15.000 Euro je Versicherungsfall.
In Ergänzung zu Abschnitt A § 7 VGB 2010 ersetzt der Versicherer je Versicherungsfall die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten für die Wiederherstellung von gärtnerischen Anlagen (Blumen, Sträucher, Büsche und Grasflächen mit Ausnahme von Bäumen) auf dem Versicherungsgrundstück, die aufgrund einer genannten Gefahr unter Abschnitt A § 2 (Brand, Blitzschlag), § 3 (Leitungswasser) oder § 4 (Sturm) mit Ausnahme von Hagel so stark beschädigt wurden, dass eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist. Bäume und bereits abgestorbene Pflanzen sind von der Versicherung ausgeschlossen.
Nicht versichert sind:
- Bepflanzungen und Pflanzen, für die der Versicherungsnehmer nicht die Gefahr trägt (z. B. Pflanzen von Mietern, öffentliche Wege).
Die den Schaden verursachende Gefahr muss zum Schadenzeitpunkt im Vertrag versichert sein.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 15.000,- Euro begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihre Pflanzen wie Blumen, Sträucher, Büsche oder Grasflächen durch eine im Vertrag versicherte Gefahr so schwer beschädigt werden, dass sie nicht von selbst wieder nachwachsen, übernimmt der Versicherer die Kosten für die Neuanpflanzung. Bäume, bereits abgestorbene Pflanzen sowie Pflanzen, für die Sie nicht die Gefahr tragen, sind dabei nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Welche Pflanzen sind versichert?
Versichert sind gärtnerische Anlagen wie Blumen, Sträucher, Büsche und Grasflächen auf dem Versicherungsgrundstück. Bäume sind ausgenommen.
Durch welche Gefahren müssen die Pflanzen beschädigt sein?
Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag (§ 2), Leitungswasser (§ 3) oder Sturm (§ 4) mit Ausnahme von Hagel. Die verursachende Gefahr muss zum Schadenzeitpunkt im Vertrag versichert sein.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 15.000,- Euro begrenzt.
Was ist nicht versichert?
Nicht versichert sind Bäume, bereits abgestorbene Pflanzen sowie Bepflanzungen und Pflanzen, für die der Versicherungsnehmer nicht die Gefahr trägt (z. B. Pflanzen von Mietern, öffentliche Wege).
Wann werden die Wiederherstellungskosten ersetzt?
Ersetzt werden die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten, wenn die Pflanzen so stark beschädigt wurden, dass eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist.
Dokumentversion: 2022.05