In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung ist im Tarif Balance auch Zubehör auf dem Versicherungsgrundstück mitversichert – sofern es der Instandhaltung des Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient. Für die Entschädigung gilt dabei je Versicherungsfall eine klar festgelegte Höchstgrenze.
Mitversicherung von Zubehör auf dem Versicherungsgrundstück:
In Ergänzung zu Abschnitt A § 5 Nr. 1 VGB 2010 ist Zubehör mitversichert, wenn es
- zur Instandhaltung des Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient und
- sich auf dem Versicherungsgrundstück befindet.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000,- Euro begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem Gebäude selbst kann auch Zubehör abgesichert sein, das rund um das Haus für dessen Erhalt oder die Nutzung zum Wohnen benötigt wird und sich auf dem versicherten Grundstück befindet. Für solches Zubehör gibt es je Schadenfall eine festgelegte Obergrenze bei der Erstattung.
Häufige Fragen
Ist Zubehör auf dem Versicherungsgrundstück mitversichert?
Ja. Im Tarif Balance ist Zubehör mitversichert, das zur Instandhaltung des Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient und sich auf dem Versicherungsgrundstück befindet.
Wie hoch ist die Entschädigung für Zubehör begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000,- Euro begrenzt.
Welche Voraussetzungen muss das Zubehör erfüllen?
Es muss der Instandhaltung des Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dienen und sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden.
Worauf bezieht sich diese Regelung?
Die Regelung gilt in Ergänzung zu Abschnitt A § 5 Nr. 1 VGB 2010.