In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Balance auch Wasser als Leitungswasser, das bestimmungswidrig aus Schwimmbecken, Klima-, Wärmepumpen-, Fußbodenheizungs- und Solarheizungsanlagen ausgetreten ist. Zudem sind Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel sowie Wasserdampf dem Leitungswasser gleichgestellt.
Gemäß Abschnitt A § 3 Nr. 3 VGB 2010 gilt als Leitungswasser auch Wasser, das aus Schwimmbecken, Klima-, Wärmepumpen-, Fußbodenheizungs- und Solarheizungsanlagen bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Dem Leitungswasser stehen außerdem gleich:
- Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen-, Fußbodenheizungs- oder Solarheizungsanlagen
- Wasserdampf
Was bedeutet das konkret?
Tritt aus den genannten Anlagen ungewollt Flüssigkeit aus, wird dies im Tarif Balance wie ein Leitungswasserschaden behandelt. Das gilt nicht nur für Wasser aus Schwimmbecken, Klima-, Wärmepumpen-, Fußbodenheizungs- und Solarheizungsanlagen, sondern auch für Betriebsstoffe wie Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel sowie für Wasserdampf.
Häufige Fragen
Gilt Wasser aus einem Schwimmbecken als Leitungswasser?
Ja. Nach Abschnitt A § 3 Nr. 3 VGB 2010 gilt als Leitungswasser auch Wasser, das aus Schwimmbecken bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Aus welchen Anlagen ausgetretenes Wasser ist erfasst?
Erfasst ist Wasser, das aus Schwimmbecken, Klima-, Wärmepumpen-, Fußbodenheizungs- und Solarheizungsanlagen bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Sind auch Sole, Öle oder Kältemittel mitversichert?
Ja. Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen-, Fußbodenheizungs- oder Solarheizungsanlagen stehen dem Leitungswasser gleich.
Ist Wasserdampf ebenfalls dem Leitungswasser gleichgestellt?
Ja. Wasserdampf steht dem Leitungswasser gleich.
Dokumentversion: 2022.05