In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung sind im Tarif Balance auch Schäden durch Regenfallrohre innerhalb des Gebäudes abgesichert: Bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser gilt als Leitungswasser, frostbedingte und sonstige Bruchschäden sind versichert und die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 Euro begrenzt.
(1) Wasseraustritt aus Regenfallrohren innerhalb des Gebäudes
In Abweichung von Abschnitt A § 3 Nr. 4 a) aa) VGB 2010 gilt als Leitungswasser auch Wasser, das aus im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren bestimmungswidrig ausgetreten ist.
(2) Frostbedingte und sonstige Bruchschäden
In Ergänzung zu Abschnitt A § 3 Nr. 1 a) VGB 2010 sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren versichert.
(3) Entschädigungsgrenze
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 Euro begrenzt.
Dokumentversion: 2022.05
Was bedeutet das konkret?
Verlaufen Regenfallrohre innerhalb des Gebäudes, sind Schäden durch diese Rohre in diesem Tarif mitversichert. Tritt daraus unbeabsichtigt Wasser aus, wird das wie Leitungswasser behandelt. Auch wenn ein solches Rohr durch Frost oder aus anderen Gründen bricht, greift der Schutz. Für solche Schäden gilt jedoch eine Höchstsumme pro Versicherungsfall.
Häufige Fragen
Ist Wasser aus einem Regenfallrohr im Gebäude als Leitungswasser versichert?
Ja. Als Leitungswasser gilt auch Wasser, das aus im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren bestimmungswidrig ausgetreten ist – abweichend von Abschnitt A § 3 Nr. 4 a) aa) VGB 2010.
Sind frostbedingte Bruchschäden an Regenfallrohren abgedeckt?
Ja. In Ergänzung zu Abschnitt A § 3 Nr. 1 a) VGB 2010 sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren versichert.
Bis zu welcher Summe wird entschädigt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 Euro begrenzt.
Gilt der Schutz nur für Rohre innerhalb des Gebäudes?
Ja. Die Regelungen beziehen sich auf im Gebäude verlaufende Regenfallrohre.