Die Janitos Versicherung erstattet in der Wohngebäudeversicherung im Tarif Balance den Mietverlust für gewerblich genutzte Räume: sowohl den Mietausfall samt fortlaufender Nebenkosten bei berechtigter Mietminderung als auch den ortsüblichen Mietwert selbst genutzter Gewerberäume – längstens für 24 Monate ab Eintritt des Versicherungsfalles.
In Ergänzung zu Abschnitt A § 9 Nr. 3 VGB 2010 ersetzt der Versicherer:
- den Mietausfall einschließlich etwaiger fortlaufender Mietnebenkosten, wenn Mieter von Gewerberäumen infolge eines Versicherungsfalles kraft Gesetzes oder nach dem Mietvertrag berechtigt sind, die Zahlung der Miete ganz oder teilweise zu verweigern;
- den ortsüblichen Mietwert von Gewerberäumen, die der Versicherungsnehmer selbst nutzt und die infolge eines Versicherungsfalles unbenutzbar geworden sind, falls dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen etwa benutzbar gebliebenen Teil der gewerblich genutzten Räume nicht zugemutet werden kann, höchstens jedoch für 24 Monate seit dem Eintritt des Versicherungsfalles.
Abschnitt A § 9 Nr. 2 a) und b) VGB 2010 gilt analog.
Dokumentversion: 2022.05
Was bedeutet das konkret?
Werden gewerblich genutzte Räume durch einen Versicherungsfall unbenutzbar, springt die Versicherung beim Mietverlust ein. Das gilt sowohl, wenn ein Mieter die Miete berechtigt nicht mehr zahlt, als auch, wenn der Versicherungsnehmer die Räume selbst nutzt. Bei selbst genutzten Räumen ist die Erstattung zeitlich begrenzt.
Häufige Fragen
Was wird bei vermieteten Gewerberäumen ersetzt?
Ersetzt wird der Mietausfall einschließlich etwaiger fortlaufender Mietnebenkosten, wenn der Mieter infolge eines Versicherungsfalles kraft Gesetzes oder nach dem Mietvertrag berechtigt ist, die Miete ganz oder teilweise zu verweigern.
Was gilt für selbst genutzte Gewerberäume?
Ersetzt wird der ortsübliche Mietwert selbst genutzter Gewerberäume, die infolge eines Versicherungsfalles unbenutzbar geworden sind, falls dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen etwa benutzbar gebliebenen Teil nicht zugemutet werden kann.
Wie lange wird der Mietwert selbst genutzter Räume erstattet?
Der ortsübliche Mietwert wird höchstens für 24 Monate seit dem Eintritt des Versicherungsfalles ersetzt.
Auf welche Regelung bezieht sich diese Leistung?
Die Leistung erfolgt in Ergänzung zu Abschnitt A § 9 Nr. 3 VGB 2010. Zusätzlich gilt Abschnitt A § 9 Nr. 2 a) und b) VGB 2010 analog.