Die Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung übernimmt im Tarif Balance die notwendigen Kosten für provisorische Maßnahmen, wenn nach einem Versicherungsfall Öffnungen vorläufig verschlossen werden müssen – etwa durch Notverglasungen oder Notverschalungen, bis die endgültigen Schutz- und Sicherungseinrichtungen wiederhergestellt sind.
In Erweiterung von Abschnitt A § 7 VGB 2010 ersetzt der Versicherer die notwendigen Kosten zum Schutz versicherter Sachen, wenn nach einem Versicherungsfall bis zur Wiederherstellung der endgültigen Schutz- und Sicherungseinrichtungen Öffnungen vorläufig verschlossen werden müssen (z. B. Notverglasungen, Notverschalungen).
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem Schaden am Gebäude eine Öffnung entsteht, die zunächst nur provisorisch gesichert werden kann, werden die dafür notwendigen Kosten übernommen. Damit sind die versicherten Sachen geschützt, bis die endgültige Reparatur erfolgt.
Häufige Fragen
Welche provisorischen Maßnahmen sind gemeint?
Gemeint ist das vorläufige Verschließen von Öffnungen nach einem Versicherungsfall, zum Beispiel durch Notverglasungen oder Notverschalungen.
Wann werden diese Kosten ersetzt?
Die notwendigen Kosten werden ersetzt, wenn nach einem Versicherungsfall bis zur Wiederherstellung der endgültigen Schutz- und Sicherungseinrichtungen Öffnungen vorläufig verschlossen werden müssen.
Welchem Zweck dienen die provisorischen Maßnahmen?
Sie dienen dem Schutz versicherter Sachen, bis die endgültigen Schutz- und Sicherungseinrichtungen wiederhergestellt sind.
Auf welcher Grundlage besteht diese Leistung?
Die Leistung besteht in Erweiterung von Abschnitt A § 7 VGB 2010 im Tarif Balance.