Umgestürzte Bäume auf dem Versicherungsgrundstück verursachen Kosten – die Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung im Tarif Balance ersetzt je Versicherungsfall das Entfernen, den Abtransport und die Entsorgung, wenn die Beschädigung durch versicherte Gefahren wie Brand, Leitungswasser oder Sturm entstand.
In Ergänzung zu Abschnitt A § 7 VGB 2010 ersetzt der Versicherer je Versicherungsfall die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten für das Entfernen, den Abtransport und die Entsorgung von umgestürzten Bäumen auf dem Versicherungsgrundstück.
Voraussetzungen für die Erstattung:
- Die Bäume wurden aufgrund einer unter Abschnitt A § 2 (Brand, Blitzschlag), § 3 (Leitungswasser) oder § 4 (Sturm/Hagel) genannten Gefahr beschädigt.
- Eine natürliche Regeneration ist nicht zu erwarten.
Von der Versicherung ausgeschlossen sind:
- Bereits abgestorbene Bäume
- Die Neubepflanzung
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 15.000,- Euro begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Stürzt ein Baum auf Ihrem Grundstück durch ein versichertes Ereignis wie Brand, Leitungswasser oder Sturm um und kann sich nicht mehr erholen, übernimmt der Versicherer die Kosten für das Beseitigen und Entsorgen. Diese Leistung greift bis zu einer festgelegten Höchstgrenze pro Schadenfall. Für schon abgestorbene Bäume oder eine neue Bepflanzung gibt es keine Erstattung.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden bei umgestürzten Bäumen übernommen?
Ersetzt werden die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten für das Entfernen, den Abtransport und die Entsorgung von umgestürzten Bäumen auf dem Versicherungsgrundstück.
Durch welche Gefahren muss der Baum beschädigt worden sein?
Der Baum muss durch eine der in Abschnitt A § 2 (Brand, Blitzschlag), § 3 (Leitungswasser) oder § 4 (Sturm/Hagel) genannten Gefahren beschädigt worden sein und eine natürliche Regeneration darf nicht zu erwarten sein.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 15.000,- Euro begrenzt.
Werden abgestorbene Bäume oder die Neubepflanzung erstattet?
Nein. Bereits abgestorbene Bäume sowie die Neubepflanzung sind von der Versicherung ausgeschlossen.
Dokumentversion: 2022.05