Die Janitos Versicherung sichert in der Wohngebäudeversicherung im Tarif Balance eine Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen zu: Weichen die Vertragsbedingungen zum Nachteil des Versicherungsnehmers von der GDV-Empfehlung ab, wird auf Wunsch nach diesen Bedingungen reguliert – mit klar benannten Ausnahmen bei Elementarschäden.
Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen:
Weichen die dem Vertrag zugrunde liegenden Vertragsbedingungen für die Wohngebäudeversicherung zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Leistungsinhalten (GDV-Empfehlung auf Basis der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen VGB) ab, wird der Versicherer auf Wunsch des Versicherungsnehmers nach diesen Bedingungen regulieren.
Ausnahmen von der Leistungsgarantie:
- Ausgenommen ist die generelle Mitversicherung von Elementarschäden. Die Elementardeckung kann optional eingeschlossen werden, sofern die Annahmerichtlinien erfüllt sind.
- Weiterhin bleibt gemäß § 20 Ziffer 2 b) bb) der Zusatzbedingungen die Ausuferung von Nord- und Ostsee ausgeschlossen.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung ist als unverbindliche Lesehilfe gedacht: Sollten die eigenen Vertragsbedingungen an einer Stelle schlechter sein als das, was der GDV als Branchenstandard empfiehlt, kann der Versicherungsnehmer verlangen, dass stattdessen nach der GDV-Empfehlung reguliert wird. Ausgenommen bleiben allerdings die generelle Mitversicherung von Elementarschäden – sie ist nur optional einschließbar – sowie die Ausuferung von Nord- und Ostsee.
Häufige Fragen
Was besagt die Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen?
Wenn die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den vom GDV empfohlenen Leistungsinhalten abweichen, wird auf Wunsch des Versicherungsnehmers nach diesen Bedingungen reguliert.
Welche GDV-Empfehlung ist maßgeblich?
Maßgeblich ist die GDV-Empfehlung auf Basis der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen VGB.
Sind Elementarschäden von der Leistungsgarantie erfasst?
Nein, die generelle Mitversicherung von Elementarschäden ist ausgenommen. Die Elementardeckung kann optional eingeschlossen werden, sofern die Annahmerichtlinien erfüllt sind.
Ist die Ausuferung von Nord- und Ostsee mitversichert?
Nein, gemäß § 20 Ziffer 2 b) bb) der Zusatzbedingungen bleibt die Ausuferung von Nord- und Ostsee ausgeschlossen.