In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung sind im Tarif Balance sonstige Grundstücksbestandteile ohne Gewächshäuser bis zu 15.000 Euro je Versicherungsfall mitversichert – dazu zählen etwa Gartenhäuser, Saunen, Schwimmbecken, Einfriedungen, Carports und Pergolen sowie kleine Nebengebäude bis 25 m² mit massiven Außenwänden.
In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Balance folgendes für Sonstige Grundstücksbestandteile (ohne Gewächshäuser):
(1) In Ergänzung zu Abschnitt A § 5 Nr. 1 VGB 2010 sind je Versicherungsfall bis zu einem Betrag von 15.000,- Euro auf dem Versicherungsgrundstück mitversichert:
a) Folgende Grundstücksbestandteile:
- Garten- und Gerätehäuser (nicht Gewächshäuser)
- Saunen
- Schwimmbecken und -abdeckungen
- Hof- und Gehwegbefestigungen
- Grundstückseinfriedungen
- Hundehütten, Hundezwinger
- Masten, elektrische (Frei-)Leitungen
- Gartenbeleuchtungsanlagen
- Wäschespinnen, Wäsche- und Teppichstangen
- frei stehende Antennen- und Satellitenanlagen
- im Boden verankerte Spielgeräte
- Wäsche- und Fahrradständer
- Carports, Pergolen, Pavillons
- Gartenkamine
- Schutz- und Trennwände
- Terrassenbefestigungen
- frei stehende Terrassenüberdachungen
b) Sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt und aus einer Inhaltsversicherung keine Entschädigung beansprucht werden kann:
- gewerbliche Markisen
- Firmenschilder
- Transparente
- Leuchtröhrenanlagen
(2) In Ergänzung zu Abschnitt A § 5 Nr. 1 VGB 2010 sind auf dem Versicherungsgrundstück befindliche und nicht zu Wohnzwecken genutzte Nebengebäude mit einer Grundfläche von bis zu 25 m² versichert.
- a) Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass es sich bei den/dem Nebengebäude(n) um Gebäude mit massiven Außenwänden handelt, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden.
- b) Zu Gebäuden mit massiven Außenwänden zählen Gebäude, deren Wände aus Ziegelsteinen, Poroton oder Beton gebaut wurden.
- c) Wird die Grundfläche von 25 m² überschritten, entfällt die Mitversicherung.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem eigentlichen Wohngebäude sind auch viele Anlagen und Einrichtungen rund ums Grundstück mitversichert – etwa das Gartenhaus, die Sauna, der Carport oder die Einfriedung. Dafür steht je Versicherungsfall ein bestimmter Betrag zur Verfügung. Auch kleinere Nebengebäude sind eingeschlossen, solange sie nicht zum Wohnen dienen, massive Außenwände haben und eine bestimmte Grundfläche nicht überschreiten. Gewächshäuser sind von dieser Regelung ausgenommen.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag sind sonstige Grundstücksbestandteile mitversichert?
Sonstige Grundstücksbestandteile auf dem Versicherungsgrundstück sind je Versicherungsfall bis zu einem Betrag von 15.000,- Euro mitversichert.
Sind Gewächshäuser mitversichert?
Nein, Gewächshäuser sind von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen. Garten- und Gerätehäuser (nicht Gewächshäuser) sind dagegen mitversichert.
Welche Voraussetzungen gelten für die Mitversicherung von Nebengebäuden?
Nebengebäude müssen sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden, dürfen nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, müssen massive Außenwände haben und dürfen eine Grundfläche von bis zu 25 m² nicht überschreiten.
Was zählt als massive Außenwand?
Zu Gebäuden mit massiven Außenwänden zählen Gebäude, deren Wände aus Ziegelsteinen, Poroton oder Beton gebaut wurden.
Was passiert, wenn ein Nebengebäude größer als 25 m² ist?
Wird die Grundfläche von 25 m² überschritten, entfällt die Mitversicherung.
Dokumentversion: 2022.05