Bei der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung wird im Tarif Balance die Entschädigungsgrenze für Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten auf 100 % je Versicherungsfall erhöht – eine Ergänzung zu den vertraglichen Bedingungen.
In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Balance folgendes für die Entschädigungsgrenze für Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten:
In Ergänzung zu Abschnitt A § 7 VGB 2010 wird die genannte Entschädigungsgrenze auf 100 % je Versicherungsfall erhöht.
Was bedeutet das konkret?
Diese unverbindliche Lesehilfe erläutert den Sachverhalt: Entstehen nach einem versicherten Schaden Kosten für das Aufräumen, den Abbruch, das Bewegen oder das Schützen von Sachen, sieht der Tarif Balance hierfür eine erhöhte Grenze vor. Diese liegt bei 100 % je Versicherungsfall und ergänzt die zugrunde liegenden Bedingungen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Entschädigungsgrenze für Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten?
Im Tarif Balance wird die Entschädigungsgrenze auf 100 % je Versicherungsfall erhöht.
Auf welche Bedingung bezieht sich diese Regelung?
Die Erhöhung gilt in Ergänzung zu Abschnitt A § 7 VGB 2010.
Für welchen Tarif gilt diese Entschädigungsgrenze?
Die Regelung gilt im Tarif Balance der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung.
Pro was gilt die Grenze von 100 %?
Die Grenze von 100 % gilt je Versicherungsfall.