In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung wird im Tarif Balance die Entschädigungsgrenze für Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten deutlich angehoben und auf 100 % je Versicherungsfall erhöht – eine wichtige Erweiterung gegenüber dem Standard.
In Ergänzung zu Abschnitt A § 7 VGB 2010 wird die Entschädigungsgrenze für Schadenabwendungs- und Minderungskosten auf 100 % je Versicherungsfall erhöht.
Was bedeutet das konkret?
Diese unverbindliche Lesehilfe soll den Sachverhalt verständlich machen: Kosten, die entstehen, um einen drohenden Schaden abzuwenden oder einen bereits eingetretenen Schaden zu mindern, werden im Tarif Balance bis zu 100 % je Versicherungsfall berücksichtigt. Dies stellt eine Ergänzung zur Regelung in Abschnitt A § 7 VGB 2010 dar.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Entschädigungsgrenze für Schadenabwendungs- und Minderungskosten im Tarif Balance?
Die Entschädigungsgrenze wird auf 100 % je Versicherungsfall erhöht.
Auf welche Regelung bezieht sich diese Erhöhung?
Die Erhöhung erfolgt in Ergänzung zu Abschnitt A § 7 VGB 2010.
Gilt die erhöhte Entschädigungsgrenze pro Versicherungsfall?
Ja, die Entschädigungsgrenze von 100 % gilt je Versicherungsfall.
In welchem Tarif der Wohngebäudeversicherung gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt im Tarif Balance der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung.