In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung übernimmt der Tarif Balance bei größeren Schäden anteilig die Kosten des Sachverständigenverfahrens – und zeigt genau, ab welcher Schadenhöhe die erweiterte Leistung greift und bis zu welchem Betrag pro Versicherungsfall erstattet wird.
Erweiterte Sachverständigenkosten im Tarif Balance:
Soweit der entschädigungspflichtige Schaden in seiner Höhe 25.000,- Euro übersteigt, ersetzt der Versicherer die durch den Versicherungsnehmer gemäß Abschnitt A § 15 Nr. 6 VGB 2010 zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens.
Je Versicherungsfall werden maximal 15.000,- Euro erstattet.
Was bedeutet das konkret?
Wird bei einem versicherten Schaden ein Sachverständigenverfahren durchgeführt, trägt der Versicherungsnehmer normalerweise einen Teil dieser Kosten selbst. Übersteigt der Schaden eine bestimmte Höhe, beteiligt sich der Versicherer im Tarif Balance an diesen Kosten bis zu einer festgelegten Obergrenze. Diese Angaben dienen als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Ab welcher Schadenhöhe greifen die erweiterten Sachverständigenkosten?
Die Leistung greift, soweit der entschädigungspflichtige Schaden in seiner Höhe 25.000,- Euro übersteigt.
Welche Kosten werden ersetzt?
Ersetzt werden die durch den Versicherungsnehmer gemäß Abschnitt A § 15 Nr. 6 VGB 2010 zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens.
Wie hoch ist die maximale Erstattung?
Je Versicherungsfall werden maximal 15.000,- Euro ersetzt.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung im Tarif Balance.