Im Tarif Balance der Janitos Versicherung bietet die Wohngebäudeversicherung eine beitragsfreie FeuerRohbauversicherung, die Rohbau und Baustoffe bis zur bezugsfertigen Herstellung, längstens für 24 Monate ab Versicherungsbeginn, gegen Brand, Blitzschlag, Explosion und weitere Feuergefahren absichert.
Leistungsumfang und Dauer der beitragsfreien Feuerrohbauversicherung:
In Ergänzung zu Abschnitt A § 1 Nr. 1 a) und Abschnitt A § 2 Nr. 1 VGB 2010 sind die im Versicherungsschein genannten Gebäude und die zu ihrer Errichtung notwendigen, auf dem versicherten Baugrundstück befindlichen Baustoffe, soweit der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt, während der Zeit des Rohbaus bis zur bezugsfertigen Herstellung, längstens für 24 Monate ab Versicherungsbeginn, gegen folgende Schäden versichert:
- Brand
- Blitzschlag
- Explosion
- Implosion
- Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
Beginn des Versicherungsschutzes für weitere Gefahren:
Der eventuell vereinbarte Versicherungsschutz gegen die Gefahren Leitungswasser, Rohrbruch, Frost, Sturm und Hagel sowie für die Zusatzpakete tritt erst in Kraft, wenn das versicherte Gebäude bezugsfertig ist. Dies betrifft folgende Zusatzpakete:
- Glasversicherung
- Elementarschadenversicherung
- Erneuerbare Energien
- Allgefahrenversicherung
- Multi-Garantie
- Hausschutzbrief
Bezugsfertig ist ein Gebäude dann, wenn zur Bewohnbarkeit nur noch die beweglichen Gegenstände wie z. B. Möbel fehlen.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer den Zeitpunkt der bezugsfertigen Erstellung der Gebäude unverzüglich mitzuteilen. Mit diesem Zeitpunkt endet die beitragsfreie Feuerrohbauversicherung und beginnt die Wohngebäudeversicherung, sofern der Versicherungsnehmer nicht etwas anderes mit dem Versicherer vereinbart hat.
Für die Ermittlung der Entschädigung aus diesem Versicherungsschutz gelten die Vorschriften der beantragten und abgeschlossenen Wohngebäudeversicherung (siehe Abschnitt A § 11 und Abschnitt B § 2, § 10 VGB 2010).
Was bedeutet das konkret?
Während der Bauphase Ihres Hauses genießen Sie einen kostenlosen Schutz gegen Feuergefahren wie Brand oder Blitzschlag – und zwar für den Rohbau und die dafür benötigten Baustoffe auf dem Grundstück. Dieser Schutz läuft, bis das Gebäude bewohnbar ist, höchstens jedoch 24 Monate. Weitere Gefahren und Zusatzpakete greifen erst, sobald das Gebäude bezugsfertig ist. Sobald das Haus fertig ist, sollten Sie das dem Versicherer mitteilen, damit die reguläre Wohngebäudeversicherung startet.
Häufige Fragen
Was ist in der beitragsfreien Feuerrohbauversicherung abgesichert?
Versichert sind die im Versicherungsschein genannten Gebäude und die zu ihrer Errichtung notwendigen, auf dem versicherten Baugrundstück befindlichen Baustoffe gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung.
Wie lange gilt der Feuerrohbauschutz?
Der Schutz gilt während der Zeit des Rohbaus bis zur bezugsfertigen Herstellung, längstens für 24 Monate ab Versicherungsbeginn.
Wann gilt ein Gebäude als bezugsfertig?
Bezugsfertig ist ein Gebäude dann, wenn zur Bewohnbarkeit nur noch die beweglichen Gegenstände wie z. B. Möbel fehlen.
Ab wann greifen die weiteren Gefahren und Zusatzpakete?
Der eventuell vereinbarte Versicherungsschutz gegen Leitungswasser, Rohrbruch, Frost, Sturm und Hagel sowie für die Zusatzpakete Glasversicherung, Elementarschadenversicherung, Erneuerbare Energien, Allgefahrenversicherung, Multi-Garantie und Hausschutzbrief tritt erst in Kraft, wenn das versicherte Gebäude bezugsfertig ist.
Muss ich die Fertigstellung des Gebäudes melden?
Ja. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer den Zeitpunkt der bezugsfertigen Erstellung der Gebäude unverzüglich mitzuteilen. Mit diesem Zeitpunkt endet die beitragsfreie Feuerrohbauversicherung und beginnt die Wohngebäudeversicherung.
Dokumentversion: 2022.05