In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung zählt im Tarif Balance auch weiteres Gebäudezubehör zum Versicherungsschutz – dazu gehören unter anderem Gemeinschaftswaschmaschinen, Brennstoffvorräte, künftig einzufügende Materialien und fest verbundene Ladestationen für Elektroautos, mit einer Entschädigungsgrenze je Versicherungsfall.
Was gilt als Gebäudezubehör:
Gemäß Abschnitt A § 5 Nr. 1 VGB 2010 gilt Gebäudezubehör, welches sich im Gebäude befindet oder außen am Gebäude angebracht ist und der Instandhaltung bzw. der überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dient, als mitversichert.
In Erweiterung dazu gelten ebenfalls als Gebäudezubehör:
- Gemeinschaftswaschmaschinen und -trockner,
- Brennstoffvorräte für Sammelheizungen,
- Sachen, die künftig in das Gebäude eingefügt werden sollen (z. B. Vorräte an Fliesen, Bodenbelägen, Tapeten),
- mit dem Gebäude oder Grundstück fest verbundene Ladestationen für Elektroautos und andere batteriebetriebene Fahrzeuge.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 15.000,- Euro begrenzt.
Dokumentversion: 2022.05
Was bedeutet das konkret?
Neben dem klassischen Gebäudezubehör, das fest zum Gebäude gehört, sind im Tarif Balance zusätzlich bestimmte Gegenstände abgesichert. Dazu zählen gemeinschaftlich genutzte Waschmaschinen und Trockner, gelagerte Brennstoffe für die Heizung, Materialien, die erst noch eingebaut werden sollen, sowie fest installierte Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Für diese erweiterte Absicherung gilt eine Höchstgrenze pro Schadenfall.
Häufige Fragen
Sind Ladestationen für Elektroautos mitversichert?
Ja. Mit dem Gebäude oder Grundstück fest verbundene Ladestationen für Elektroautos und andere batteriebetriebene Fahrzeuge gelten als Gebäudezubehör und sind mitversichert.
Gilt Gebäudezubehör auch, wenn es außen am Gebäude angebracht ist?
Ja. Gebäudezubehör, das sich im Gebäude befindet oder außen am Gebäude angebracht ist und der Instandhaltung bzw. der überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dient, gilt als mitversichert.
Sind noch nicht eingebaute Materialien versichert?
Ja. Sachen, die künftig in das Gebäude eingefügt werden sollen – zum Beispiel Vorräte an Fliesen, Bodenbelägen oder Tapeten – gelten als Gebäudezubehör.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 15.000,- Euro begrenzt.
Zählen Gemeinschaftswaschmaschinen zum Gebäudezubehör?
Ja. Gemeinschaftswaschmaschinen und -trockner sowie Brennstoffvorräte für Sammelheizungen gelten ebenfalls als Gebäudezubehör.