In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung verzichtet der Versicherer im Tarif Balance im Versicherungsfall bis zu einer Höhe von 50.000 Euro auf einen Abzug wegen Unterversicherung – so bleibt im Schadenfall der volle Ersatz bis zu dieser Grenze gesichert.
Für den Unterversicherungsverzicht gilt:
- In Abweichung von Abschnitt A § 11 Nr. 2 VGB 2010 nimmt der Versicherer im Versicherungsfall bis zu einer Höhe von 50.000 Euro keinen Abzug wegen Unterversicherung vor (generell vereinbarter Unterversicherungsverzicht).
- Folgeschäden aller Art, z. B. durch das Fehlen elektrischer Spannung, fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Ein Unterversicherungsverzicht bedeutet, dass der Versicherer im Schadenfall nicht prüft, ob die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt war, und deshalb keine anteilige Kürzung der Leistung vornimmt. Bei diesem Tarif greift der Verzicht bis zu einer festgelegten Höhe von 50.000 Euro. Schäden, die erst als Folge eines anderen Ereignisses entstehen – etwa durch das Fehlen elektrischer Spannung –, sind dabei nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe gilt der Unterversicherungsverzicht?
Der Versicherer nimmt im Versicherungsfall bis zu einer Höhe von 50.000 Euro keinen Abzug wegen Unterversicherung vor.
Was ist ein generell vereinbarter Unterversicherungsverzicht?
Es handelt sich um eine Abweichung von Abschnitt A § 11 Nr. 2 VGB 2010, bei der der Versicherer im Versicherungsfall bis zu 50.000 Euro keinen Abzug wegen Unterversicherung vornimmt.
Sind Folgeschäden vom Versicherungsschutz umfasst?
Nein. Folgeschäden aller Art, z. B. durch das Fehlen elektrischer Spannung, fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung im Tarif Balance.