In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung sind im Tarif Balance auf dem Hausdach befestigte Photovoltaikanlagen in Aufdachmontage bis zur Höhe der Versicherungssumme mitversichert – vorausgesetzt, sie stehen im Eigentum des Versicherungsnehmers und er trägt hierfür die Gefahr. Welche Bestandteile dazugehören und wann keine Entschädigung erfolgt, erfahren Sie hier.
Abweichend von Abschnitt A § 5 Nr. 3 a) VGB 2010 sind auf dem Hausdach befestigte Photovoltaikanlagen (Aufdachmontage) bis zur Höhe der Versicherungssumme mitversichert, soweit sie im Eigentum des Versicherungsnehmers stehen und er hierfür die Gefahr trägt.
Zur Photovoltaikanlage gehören:
- Solarmodule
- Montagerahmen
- Befestigungselemente
- Mess-, Steuer- und Regeltechnik
- Wechselrichter
- Verkabelung und Leitungen
- Speichereinheiten
- Laderegler
- Temperaturfühler
- Trafos
- Überspannungsschutzeinrichtungen
- Verteilerkästen
- Zähler aller Art
Entschädigung wird nicht geleistet, soweit der Versicherungsnehmer Leistungen aus einem anderen Versicherungsvertrag beanspruchen kann.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie eine Photovoltaikanlage auf Ihrem Hausdach montiert haben, ist diese im Tarif Balance grundsätzlich über die Wohngebäudeversicherung mit abgedeckt. Voraussetzung ist, dass die Anlage Ihnen gehört und Sie das Risiko dafür tragen. Neben den Solarmodulen selbst zählen auch die zugehörigen technischen Bauteile wie Wechselrichter, Speicher, Verkabelung und Zähler dazu. Besteht für einen Schaden bereits eine andere Versicherung, greift diese vorrangig.
Häufige Fragen
Sind Photovoltaikanlagen im Tarif Balance mitversichert?
Ja. Auf dem Hausdach befestigte Photovoltaikanlagen in Aufdachmontage sind bis zur Höhe der Versicherungssumme mitversichert, soweit sie im Eigentum des Versicherungsnehmers stehen und er hierfür die Gefahr trägt.
Welche Bestandteile der Photovoltaikanlage sind abgedeckt?
Dazu gehören Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter, Verkabelung und Leitungen, Speichereinheiten, Laderegler, Temperaturfühler, Trafos, Überspannungsschutzeinrichtungen, Verteilerkästen und Zähler aller Art.
Bis zu welchem Betrag ist die Anlage versichert?
Die Photovoltaikanlage ist bis zur Höhe der Versicherungssumme mitversichert.
Wird auch dann gezahlt, wenn eine andere Versicherung besteht?
Nein. Eine Entschädigung wird nicht geleistet, soweit der Versicherungsnehmer Leistungen aus einem anderen Versicherungsvertrag beanspruchen kann.
Dokumentversion: 2022.05