Bei grober Fahrlässigkeit verzichtet die Janitos Versicherung in der Wohngebäudeversicherung im Tarif Balance auf eine Leistungskürzung, wenn der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung wird nur der Schadenteil gekürzt, der 5 Prozent der Versicherungssumme übersteigt.
Herbeiführung des Versicherungsfalls:
Abweichend von Abschnitt B § 16 VGB 2010 nimmt der Versicherer, sofern der Versicherungsnehmer oder einer seiner Repräsentanten den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt haben, keine Kürzung der Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers vor.
Verletzung einer Obliegenheit:
Verletzt der Versicherungsnehmer grob fahrlässig eine Obliegenheit nach Abschnitt B § 8 Nr. 1 a) VGB 2010, so nimmt der Versicherer abweichend von Abschnitt B § 8 Nr. 3 a) VGB 2010 nur für den Teil des Schadens eine Kürzung der Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers vor, der 5 Prozent der Versicherungssumme übersteigt.
(Versicherungssumme 1914 multipliziert mit dem im Zeitpunkt des Versicherungsfalles für den Vertrag geltenden Anpassungsfaktor)
Was bedeutet das konkret?
Im Tarif Balance kommt Ihnen der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit entgegen. Führen Sie oder einer Ihrer Repräsentanten den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, wird die Leistung nicht anteilig entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt. Verletzen Sie dagegen grob fahrlässig eine Obliegenheit, bleibt eine Kürzung möglich – aber nur für den Schadenteil, der über einer bestimmten Grenze liegt. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Wird die Leistung gekürzt, wenn ich den Schaden grob fahrlässig verursacht habe?
Nein. Wenn der Versicherungsnehmer oder einer seiner Repräsentanten den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt haben, nimmt der Versicherer abweichend von Abschnitt B § 16 VGB 2010 keine Kürzung der Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens vor.
Was gilt bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit?
Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit nach Abschnitt B § 8 Nr. 1 a) VGB 2010 kürzt der Versicherer abweichend von Abschnitt B § 8 Nr. 3 a) VGB 2010 nur für den Teil des Schadens entsprechend der Schwere des Verschuldens, der 5 Prozent der Versicherungssumme übersteigt.
Ab welcher Höhe kann bei einer Obliegenheitsverletzung gekürzt werden?
Eine Kürzung erfolgt nur für den Schadenteil, der 5 Prozent der Versicherungssumme übersteigt.
Wie ist die Versicherungssumme in diesem Zusammenhang definiert?
Gemeint ist die Versicherungssumme 1914 multipliziert mit dem im Zeitpunkt des Versicherungsfalles für den Vertrag geltenden Anpassungsfaktor.
In welchem Tarif gelten diese Regelungen?
Diese Regelungen zur groben Fahrlässigkeit gelten in der Wohngebäudeversicherung im Tarif Balance.