Wechseln Sie mit Ihrer Wohngebäudeversicherung zur Janitos Versicherung im Tarif Balance, regelt der Anbieter, wie mit Schäden umgegangen wird, deren genauer Eintrittszeitpunkt sich nicht bestimmen lässt – entscheidend ist dann der Eingang der Schadenmeldung innerhalb der Vertragslaufzeit.
Tritt nach einem Wechsel des Gebäudeversicherers ein Schaden ein, dessen genauen Zeitpunkt des Schadeneintritts der Versicherungsnehmer auch durch ein Gutachten nicht bestimmen kann, so tritt die Janitos Versicherung AG in die Schadenregulierung ein, wenn der Eingang der Schadenmeldung in die Vertragslaufzeit (gem. Abschnitt B § 2 VGB 2010) der Janitos Versicherung AG fällt.
Sofern sich herausstellt, dass der Schadenfall bereits einem anderen Versicherer gemeldet wurde, behält sich die Janitos Versicherung AG Regressansprüche gegen diesen vor.
F Zusätzlich versicherte Sachen
Dokumentversion: 2022.05
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie den Gebäudeversicherer gewechselt haben und ein Schaden auftritt, dessen genauer Zeitpunkt nicht feststellbar ist, kann trotzdem eine Regulierung erfolgen. Maßgeblich ist dabei, ob die Schadenmeldung während der Laufzeit Ihres Vertrags beim neuen Versicherer eingeht. Stellt sich später heraus, dass der Fall bereits einem anderen Versicherer gemeldet wurde, kann der neue Versicherer gegenüber diesem Ansprüche geltend machen.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn der Schadenzeitpunkt nicht bestimmbar ist?
Kann der Versicherungsnehmer den genauen Zeitpunkt des Schadeneintritts auch durch ein Gutachten nicht bestimmen, tritt die Janitos Versicherung AG in die Schadenregulierung ein, wenn der Eingang der Schadenmeldung in ihre Vertragslaufzeit fällt.
Welcher Zeitpunkt ist bei der Schadenregulierung entscheidend?
Entscheidend ist der Eingang der Schadenmeldung. Fällt dieser in die Vertragslaufzeit (gem. Abschnitt B § 2 VGB 2010) der Janitos Versicherung AG, tritt sie in die Schadenregulierung ein.
Was gilt, wenn der Schaden bereits einem anderen Versicherer gemeldet wurde?
Sofern sich herausstellt, dass der Schadenfall bereits einem anderen Versicherer gemeldet wurde, behält sich die Janitos Versicherung AG Regressansprüche gegen diesen vor.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung im Tarif Balance.