In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung wird im Tarif Erneuerbare Energien je Versicherungsfall ein Selbstbehalt von 250 Euro vom entschädigungspflichtigen Betrag abgezogen – erfahren Sie, wann dieser mehrfach und wann nur einmal greift.
Selbstbeteiligung je Versicherungsfall:
Der als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um einen Selbstbehalt in Höhe von 250,- Euro gekürzt.
Mehrere Schäden:
- Entstehen mehrere Schäden, so wird die Selbstbeteiligung jeweils einzeln abgezogen.
- Entstehen die Schäden jedoch an derselben Sache und besteht außerdem ein Ursachenzusammenhang zwischen diesen Schäden, so wird die Selbstbeteiligung nur einmal abgezogen.
Was bedeutet das konkret?
Bei einem Schaden übernehmen Sie einen festen Eigenanteil, der von der berechneten Entschädigung abgezogen wird. Treten mehrere Schäden auf, fällt dieser Eigenanteil grundsätzlich für jeden Schaden gesondert an. Nur wenn die Schäden dieselbe Sache betreffen und zusammenhängen, tragen Sie den Eigenanteil ausnahmsweise nur ein einziges Mal.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung je Versicherungsfall?
Der als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um einen Selbstbehalt in Höhe von 250,- Euro gekürzt.
Was passiert bei mehreren Schäden?
Entstehen mehrere Schäden, so wird die Selbstbeteiligung jeweils einzeln abgezogen.
Wann wird die Selbstbeteiligung nur einmal abgezogen?
Entstehen die Schäden an derselben Sache und besteht außerdem ein Ursachenzusammenhang zwischen diesen Schäden, so wird die Selbstbeteiligung nur einmal abgezogen.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung im Tarif Erneuerbare Energien.