Im Tarif Erneuerbare Energien der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung sind unter anderem auf dem Dach befestigte Photovoltaikanlagen bis 20 kWp, Solarthermie-, Geothermie- und Wärmepumpenanlagen abgesichert – erfahren Sie, welche Sachen versichert sind und welche vom Schutz ausgenommen bleiben.
(1) Versicherte Sachen
Versicherungsschutz besteht für die auf dem Dach der versicherten Gebäude / Nebengebäude und mitversicherten Garagen (Aufdachmontage) befestigten Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis zu insgesamt 20 kW Spitzenleistung (kWp). Die Anlagen können auch in den Baukörper integriert sein.
Zur Photovoltaikanlage gehören:
- Solarmodule
- Montagerahmen
- Befestigungselemente
- Mess-, Steuer- und Regeltechnik
- Wechselrichter
- Verkabelung und Leitungen
- Speichereinheiten
- Laderegler
- Temperaturfühler
- Trafos
- Überspannungsschutzeinrichtungen
- Verteilerkästen und Zähler aller Art
Versichert sind außerdem die auf dem Dach der versicherten Gebäude / Nebengebäude und mitversicherten Garagen (Aufdachmontage) befestigten Solarthermieanlagen sowie oberflächennahe Geothermieanlagen und sonstige Wärmepumpenanlagen. Weitere Anlagen der Erneuerbaren Energien sind nur bei besonderer Vereinbarung versichert.
Der Versicherungsschutz besteht frühestens mit der Betriebsfertigkeit der Anlage. Betriebsfertig ist eine Anlage, sobald sie erprobt oder ein vorgesehener Probebetrieb beendet ist. Sie muss sich in Betrieb befinden, zumindest aber zur Arbeitsaufnahme bereit sein.
Der Versicherungsschutz besteht auch, wenn die Betriebsfertigkeit zu einem späteren Zeitpunkt unterbrochen ist. Dies gilt ebenfalls während einer De- oder Remontage sowie während eines Transports der Anlage innerhalb des Versicherungsorts.
(2) Nicht versichert sind:
- a) Sachen / Anlagen, die rein beruflichen Zwecken dienen.
- b) Software und Daten
- c) Wechseldatenträger
- d) Werkzeuge
- e) Akkumulatoren
- f) Hilfs- und Betriebsstoffe
- g) Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel
- h) sonstige Anlagenteile, die während der Lebensdauer der versicherten Anlagen üblicherweise mehrmals ausgewechselt oder ausgetauscht werden müssen.
- i) elektronische Bauelemente, die im Reparaturfall üblicherweise auszutauschen sind (Austauscheinheiten). Dies gilt nicht, wenn ein versichertes Ereignis gemäß dieser Zusatzbedingungen von außen auf ein solches Bauelement oder auf die versicherte Anlage insgesamt eingewirkt hat. Kann dies nicht nachgewiesen werden, genügt die überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass der Schaden auf ein versichertes Ereignis von außen zurückzuführen ist.
Der Ausschluss der Sachen gemäß d) bis h) gilt nicht, wenn diese für die Wiederherstellung einer von einem Versicherungsfall betroffenen versicherten Anlage erforderlich sind.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif schützt vor allem die auf dem Dach montierten oder in den Baukörper integrierten Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien – etwa Photovoltaik, Solarthermie, Geothermie und Wärmepumpen – samt der zugehörigen Technik. Der Schutz beginnt erst, wenn die Anlage betriebsfertig ist, und läuft auch dann weiter, wenn der Betrieb später einmal unterbrochen wird. Verbrauchs- und Verschleißteile sowie rein beruflich genutzte Anlagen sind grundsätzlich nicht mitversichert.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Leistung sind Photovoltaikanlagen versichert?
Versicherungsschutz besteht für auf dem Dach der versicherten Gebäude, Nebengebäude und mitversicherten Garagen befestigte Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis zu insgesamt 20 kW Spitzenleistung (kWp). Die Anlagen können auch in den Baukörper integriert sein.
Welche Anlagen sind neben Photovoltaik noch versichert?
Versichert sind zusätzlich die auf dem Dach befestigten Solarthermieanlagen sowie oberflächennahe Geothermieanlagen und sonstige Wärmepumpenanlagen. Weitere Anlagen der Erneuerbaren Energien sind nur bei besonderer Vereinbarung versichert.
Ab wann besteht der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht frühestens mit der Betriebsfertigkeit der Anlage. Betriebsfertig ist eine Anlage, sobald sie erprobt oder ein vorgesehener Probebetrieb beendet ist. Sie muss sich in Betrieb befinden oder zumindest zur Arbeitsaufnahme bereit sein. Der Schutz besteht auch bei späterer Unterbrechung der Betriebsfertigkeit sowie während De- oder Remontage und Transport innerhalb des Versicherungsorts.
Sind Werkzeuge, Akkumulatoren oder Verbrauchsmaterialien mitversichert?
Nein, Werkzeuge, Akkumulatoren, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel sind nicht versichert. Der Ausschluss dieser Sachen gilt jedoch nicht, wenn sie für die Wiederherstellung einer von einem Versicherungsfall betroffenen versicherten Anlage erforderlich sind.
Sind Anlagen für rein berufliche Zwecke abgesichert?
Nein, Sachen und Anlagen, die rein beruflichen Zwecken dienen, sind nicht versichert.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2022.05