In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung sichert der Tarif Erneuerbare Energien versicherte Sachen ab, wenn sie unvorhergesehen zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen. Was als unvorhergesehen gilt und wann eine Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit möglich ist, wird hier verständlich erläutert.
Für versicherte Sachen gemäß § 4 (1) besteht Versicherungsschutz, wenn diese unvorhergesehen zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer weder rechtzeitig vorhergesehen hat noch mit dem für den Betrieb der versicherten Anlagen erforderlichen Fachwissen für ihn vorhersehbar waren.
Hat der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig nicht vorhergesehen, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif greift, wenn an den versicherten Sachen ein Schaden entsteht, den Sie nicht rechtzeitig kommen sehen konnten – auch nicht mit dem Fachwissen, das für den Betrieb der Anlagen nötig ist. Haben Sie einen Schaden grob fahrlässig nicht vorhergesehen, kann der Versicherer seine Leistung anteilig entsprechend der Schwere Ihres Verschuldens kürzen.
Häufige Fragen
Wann besteht Versicherungsschutz für die versicherten Sachen?
Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen gemäß § 4 (1), wenn diese unvorhergesehen zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Was gilt als unvorhergesehener Schaden?
Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer weder rechtzeitig vorhergesehen hat noch mit dem für den Betrieb der versicherten Anlagen erforderlichen Fachwissen für ihn vorhersehbar waren.
Was passiert bei grober Fahrlässigkeit?
Hat der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig nicht vorhergesehen, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Welche Sachen sind versichert?
Versichert sind die Sachen gemäß § 4 (1). Der genaue Umfang hängt vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2022.05