Im Tarif Erneuerbare Energien der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung müssen versicherte Anlagen regelmäßig durch einen Fachbetrieb gewartet, Datenträger sowie Abrechnungen der letzten 3 Jahre aufbewahrt werden – bei Verletzung dieser besonderen Obliegenheiten drohen Kündigung oder Leistungsfreiheit.
(1) Wartung
Zur Vermeidung von Schäden hat der Versicherungsnehmer die versicherten Anlagen stets im vom Hersteller empfohlenen Intervall von einem für das jeweilige Gewerk qualifizierten Fachbetrieb warten zu lassen und hierüber einen Nachweis zu führen.
(2) Aufbewahren von Datenträger
Die vom jeweiligen Hersteller gegebenenfalls mitgelieferten Datenträger mit Daten und Programmen aufzubewahren.
(3) Aufbewahren von Abrechnungen
Zur Feststellung des Ertragsausfalls die Vertragsunterlagen über die Energielieferungen sowie die Abrechnungen der letzten 3 Jahre aufzubewahren.
(4) Folgen von Obliegenheitsverletzungen
Verletzt der Versicherungsnehmer eine in Nr. 1 bis 3 genannte Obliegenheit, ist der Versicherer gemäß Abschnitt B § 8 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Janitos Wohngebäudeversicherung 2010 zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Was bedeutet das konkret?
Wer den Tarif Erneuerbare Energien abgeschlossen hat, sollte seine Anlagen fachgerecht warten lassen und die dazugehörigen Unterlagen gut aufheben. Gemeint sind vor allem die Wartungsnachweise, die mitgelieferten Datenträger sowie die Abrechnungen über die Energielieferungen. Werden diese Pflichten nicht eingehalten, kann sich das im Schadenfall auf den Versicherungsschutz auswirken.
Häufige Fragen
Wie oft müssen die Anlagen gewartet werden?
Die versicherten Anlagen sind stets im vom Hersteller empfohlenen Intervall zu warten – und zwar von einem für das jeweilige Gewerk qualifizierten Fachbetrieb. Über die Wartung ist ein Nachweis zu führen.
Welche Unterlagen muss ich aufbewahren?
Aufzubewahren sind die vom Hersteller gegebenenfalls mitgelieferten Datenträger mit Daten und Programmen sowie die Vertragsunterlagen über die Energielieferungen und die Abrechnungen der letzten 3 Jahre.
Wozu dient die Aufbewahrung der Abrechnungen?
Die Vertragsunterlagen über die Energielieferungen und die Abrechnungen der letzten 3 Jahre werden zur Feststellung des Ertragsausfalls aufbewahrt.
Was passiert bei einer Verletzung der Obliegenheiten?
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der Obliegenheiten aus Nr. 1 bis 3, ist der Versicherer gemäß Abschnitt B § 8 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Janitos Wohngebäudeversicherung 2010 zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2022.05