Fällt bei der Janitos Versicherung in der Wohngebäudeversicherung mit dem Tarif Erneuerbare Energien die Stromgewinnung einer versicherten Photovoltaikanlage durch einen versicherten Schaden aus, ersetzt der Versicherer den Ertragsausfall sowie die Mehrkosten für Fremdstrombezug – inklusive konkreter Höchstgrenzen, Zeiträume und Selbstbeteiligung.
(1) Versicherungsfall
Der Versicherungsfall tritt ein, wenn die Stromgewinnung der gemäß § 4 (1) versicherten Photovoltaikanlagen durch einen versicherten Schaden unterbrochen oder beeinträchtigt wird. Als versicherter Schaden gilt ein Schaden aus:
- dieser Zusatzbedingungen für die Janitos Wohngebäudeversicherung Erneuerbare Energien 2022 oder
- der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Janitos Wohngebäudeversicherung (VGB 2010) und/oder je nach Vereinbarung der Zusatzbedingungen für die Janitos Wohngebäudeversicherung Balance 2022 bzw. Best Selection 2022.
In diesem Fall ersetzt der Versicherer den entstehenden Ertragsausfall sowie die Mehrkosten für Fremdstrombezug.
(2) Ertragsausfall
Die Entschädigungsleistung ist auf den tatsächlichen finanziellen Verlust durch entgangene Erlöse aus der Stromeinspeisung begrenzt. Grundlage sind die Vergütungssätze für Strom aus solarer Strahlungsenergie des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz).
- Die Maximalentschädigung beträgt 2,50 Euro pro kW-Spitzenleistung (kWp) für jeden Tag des Unterbrechungszeitraums.
- Der Ertragsausfall wird ab dem Zeitpunkt des Versicherungsfalls für die Dauer bis zur Wiederherstellung der Benutzbarkeit der Anlage, höchstens aber für 12 Monate ersetzt.
(3) Mehrkosten für Fremdstrombezug
- Die tatsächlich während des Unterbrechungszeitraums anfallenden Mehrkosten für den Fremdstrombezug werden bis maximal 10.000,- Euro je Versicherungsfall erstattet.
- Die Mehrkosten für den Fremdstrombezug werden ab dem Zeitpunkt des Versicherungsfalls für die Dauer bis zur Wiederherstellung der Benutzbarkeit der Anlage, höchstens aber für 12 Monate ersetzt.
(4) Selbstbeteiligung
Die Summe der als entschädigungspflichtig errechneten Beträge gemäß Nr. (2) und (3) wird je Versicherungsfall um einen Selbstbehalt in Höhe von 150,- Euro gekürzt.
Entstehen mehrere Schäden, so wird die Selbstbeteiligung jeweils einzeln abgezogen. Entstehen die Schäden jedoch an derselben Sache und besteht außerdem ein Ursachenzusammenhang zwischen diesen Schäden, so wird die Selbstbeteiligung nur einmal abgezogen.
Was bedeutet das konkret?
Kann Ihre versicherte Photovoltaikanlage nach einem versicherten Schaden keinen oder weniger Strom erzeugen, gleicht der Versicherer den dadurch entgangenen Einspeise-Erlös aus und übernimmt zusätzlich die Mehrkosten, wenn Sie in dieser Zeit Strom von außen zukaufen müssen. Die Leistung läuft ab dem Schadenzeitpunkt bis die Anlage wieder nutzbar ist, längstens für ein Jahr, und wird um einen festen Selbstbehalt gemindert.
Häufige Fragen
Was wird bei einem Ertragsausfall der Photovoltaikanlage ersetzt?
Ersetzt werden der entstehende Ertragsausfall sowie die Mehrkosten für Fremdstrombezug, wenn die Stromgewinnung der versicherten Photovoltaikanlage durch einen versicherten Schaden unterbrochen oder beeinträchtigt wird.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung für den Ertragsausfall?
Die Maximalentschädigung beträgt 2,50 Euro pro kW-Spitzenleistung (kWp) für jeden Tag des Unterbrechungszeitraums. Grundlage sind die Vergütungssätze für Strom aus solarer Strahlungsenergie des EEG.
Wie lange und bis zu welchem Betrag werden Mehrkosten für Fremdstrombezug erstattet?
Die Mehrkosten werden bis maximal 10.000,- Euro je Versicherungsfall erstattet, und zwar ab dem Zeitpunkt des Versicherungsfalls bis zur Wiederherstellung der Benutzbarkeit der Anlage, höchstens aber für 12 Monate.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
Die Summe der entschädigungspflichtigen Beträge aus Ertragsausfall und Mehrkosten wird je Versicherungsfall um einen Selbstbehalt von 150,- Euro gekürzt. Bei mehreren Schäden wird die Selbstbeteiligung jeweils einzeln abgezogen; bei Schäden an derselben Sache mit Ursachenzusammenhang nur einmal.
Für welchen Zeitraum wird der Ertragsausfall ersetzt?
Der Ertragsausfall wird ab dem Zeitpunkt des Versicherungsfalls für die Dauer bis zur Wiederherstellung der Benutzbarkeit der Anlage ersetzt, höchstens aber für 12 Monate.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2022.05