In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Advanced folgendes für Versicherungsumfang:
Der Versicherungsschutz umfasst:
a) SchadenersatzRechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen der versicherten Person in Verbindung mit Verkehrsunfällen, die auf gesetzlicher Haftpflicht des Schädigers beruhen;
b) VerteidigungsRechtsschutz für die versicherte Person, wenn ihr in Verbindung mit einem Verkehrsunfall vorgeworfen wird,
aa) eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben,
bb) ein Vergehen fahrlässig begangen zu haben,
cc) durch sein Verhalten im Verkehr ein Vergehen vorsätzlich
begangen zu haben; jedoch entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend, wenn rechtskräftig festgestellt wird, dass der Versicherte das Vergehen vorsätzlich begangen hat. In diesem Fall hat der Versicherer Anspruch gegen den Versicherten auf Rückzahlung der vorläufig geleisteten Beträge.
Hatte der Fahrer bei Eintritt des Rechtsschutzfalles nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis, war er zum Führen des Fahrzeuges nicht berechtigt, war das Fahrzeug nicht zugelassen oder nicht mit einem amtlichen Kennzeichen versehen, besteht kein Rechtsschutz.
Dokumentversion: 2024.10
Der Versicherungsschutz umfasst:
a) SchadenersatzRechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen der versicherten Person in Verbindung mit Verkehrsunfällen, die auf gesetzlicher Haftpflicht des Schädigers beruhen;
b) VerteidigungsRechtsschutz für die versicherte Person, wenn ihr in Verbindung mit einem Verkehrsunfall vorgeworfen wird,
aa) eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben,
bb) ein Vergehen fahrlässig begangen zu haben,
cc) durch sein Verhalten im Verkehr ein Vergehen vorsätzlich
begangen zu haben; jedoch entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend, wenn rechtskräftig festgestellt wird, dass der Versicherte das Vergehen vorsätzlich begangen hat. In diesem Fall hat der Versicherer Anspruch gegen den Versicherten auf Rückzahlung der vorläufig geleisteten Beträge.
Hatte der Fahrer bei Eintritt des Rechtsschutzfalles nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis, war er zum Führen des Fahrzeuges nicht berechtigt, war das Fahrzeug nicht zugelassen oder nicht mit einem amtlichen Kennzeichen versehen, besteht kein Rechtsschutz.
Dokumentversion: 2024.10