In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Advanced folgendes für Geltungsbereich:
Versicherungsschutz in Europa und in der EU
Der Versicherungsnehmer hat in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Sein Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang seines Versicherungsvertrages.
Internationale Versicherungskarte
War für das Fahrzeug eine am Tage des Schadenereignisses gültige Internationale Versicherungskarte ausgestellt oder wurde durch eine Zusatzvereinbarung zum Abkommen über die Internationale Versicherungskarte darauf verzichtet, so richtet sich bei Auslandsfahrten im Gültigkeitsbereich der Internationalen Versicherungskarte die Leistung des Versicherers mindestens nach den Versicherungsbedingungen und Deckungssummen, die nach den Gesetzen des Besuchslandes vereinbart werden müssen, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind.
Zusatz-Haftpflichtversicherung für Mietfahrzeuge im Ausland (Mallorca Police)
Im Rahmen der Zusatz-Haftpflichtversicherung für Mietfahrzeuge im Ausland gemäß A.1.6. besteht auch Versicherungsschutz während der Reise bei einem Unfall in folgenden Staaten:
Andorra, Belgien, BosnienHerzegowina, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Israel, Italien, Kanarischen Inseln, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Madeira, Malta, Marokko, Nordmazedonien, Moldawien, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, die Schweiz, Serbien, die Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Weißrussland und Zypern.
Hiervon ausgenommen bleibt immer die Bundesrepublik Deutschland.
Dokumentversion: 2024.10
Versicherungsschutz in Europa und in der EU
Der Versicherungsnehmer hat in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Sein Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang seines Versicherungsvertrages.
Internationale Versicherungskarte
War für das Fahrzeug eine am Tage des Schadenereignisses gültige Internationale Versicherungskarte ausgestellt oder wurde durch eine Zusatzvereinbarung zum Abkommen über die Internationale Versicherungskarte darauf verzichtet, so richtet sich bei Auslandsfahrten im Gültigkeitsbereich der Internationalen Versicherungskarte die Leistung des Versicherers mindestens nach den Versicherungsbedingungen und Deckungssummen, die nach den Gesetzen des Besuchslandes vereinbart werden müssen, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind.
Zusatz-Haftpflichtversicherung für Mietfahrzeuge im Ausland (Mallorca Police)
Im Rahmen der Zusatz-Haftpflichtversicherung für Mietfahrzeuge im Ausland gemäß A.1.6. besteht auch Versicherungsschutz während der Reise bei einem Unfall in folgenden Staaten:
Andorra, Belgien, BosnienHerzegowina, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Israel, Italien, Kanarischen Inseln, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Madeira, Malta, Marokko, Nordmazedonien, Moldawien, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, die Schweiz, Serbien, die Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Weißrussland und Zypern.
Hiervon ausgenommen bleibt immer die Bundesrepublik Deutschland.
Dokumentversion: 2024.10