In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Advanced folgendes für Vollkaskoversicherungsschutz:
Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:
Ereignisse der Teilkaskoversicherung
Versichert sind alle Schadenereignisse der Teilkaskoversicherung nach A.2.2.
Unfallschäden
Als Unfall bezeichnet man ein durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
Keine Unfallschäden sind deshalb insbesondere:
Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einem Bremsvorgang haben, z.B. Schäden an der Bremsanlage oder an den Reifen.
Schäden am Fahrzeug, die ausschließlich aufgrund eines Betriebsvorgangs eintreten, z.B. durch falsches Bedienen, falsches Betanken oder verrutschende Ladung.
Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einer Materialermüdung, Überbeanspruchung oder Abnutzung haben.
Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger ohne Einwirkung von außen, z.B. Rangierschäden am Zugfahrzeug durch den Anhänger.
Verwindungsschäden.
Vorhersehbare Beschädigungen des Fahrzeugs, die üblicherweise im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung des Fahrzeugs entstehen, gelten nicht als Unfallschaden. Beispiel: Schäden an der Ladeoberfläche eines Lkw durch Beladen mit Kies.
Mut- oder böswillige Handlungen
Versichert sind Schäden durch mutwillige oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen, d.h. Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.
Als berechtigte Personen sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z.B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter) oder ein Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z.B. dessen Arbeitnehmer, in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen, Familie- oder Haushaltsangehörige).
Transport auf einer Fähre
Versichert sind Schäden, die bei einem Transport des Fahrzeugs auf einer Fahre dadurch entstehen, dass,
das Schiff strandet, kollidiert, leckschlagt oder untergeht oder
das Fahrzeug auf Grund der Wetterlage oder auf Grund des Seegangs über Bord gespült wird oder
das Fahrzeug deshalb über Bord geht, weil der Kapitän anordnet, das Fahrzeug zu opfern, um die Fähre, die Passagiere oder die Ladung zu retten.
Dokumentversion: 2024.10
Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:
Ereignisse der Teilkaskoversicherung
Versichert sind alle Schadenereignisse der Teilkaskoversicherung nach A.2.2.
Unfallschäden
Als Unfall bezeichnet man ein durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
Keine Unfallschäden sind deshalb insbesondere:
Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einem Bremsvorgang haben, z.B. Schäden an der Bremsanlage oder an den Reifen.
Schäden am Fahrzeug, die ausschließlich aufgrund eines Betriebsvorgangs eintreten, z.B. durch falsches Bedienen, falsches Betanken oder verrutschende Ladung.
Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einer Materialermüdung, Überbeanspruchung oder Abnutzung haben.
Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger ohne Einwirkung von außen, z.B. Rangierschäden am Zugfahrzeug durch den Anhänger.
Verwindungsschäden.
Vorhersehbare Beschädigungen des Fahrzeugs, die üblicherweise im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung des Fahrzeugs entstehen, gelten nicht als Unfallschaden. Beispiel: Schäden an der Ladeoberfläche eines Lkw durch Beladen mit Kies.
Mut- oder böswillige Handlungen
Versichert sind Schäden durch mutwillige oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen, d.h. Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.
Als berechtigte Personen sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z.B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter) oder ein Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z.B. dessen Arbeitnehmer, in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen, Familie- oder Haushaltsangehörige).
Transport auf einer Fähre
Versichert sind Schäden, die bei einem Transport des Fahrzeugs auf einer Fahre dadurch entstehen, dass,
das Schiff strandet, kollidiert, leckschlagt oder untergeht oder
das Fahrzeug auf Grund der Wetterlage oder auf Grund des Seegangs über Bord gespült wird oder
das Fahrzeug deshalb über Bord geht, weil der Kapitän anordnet, das Fahrzeug zu opfern, um die Fähre, die Passagiere oder die Ladung zu retten.
Dokumentversion: 2024.10