In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Advanced folgendes für Zusatz-Haftpflichtversicherung für Mietfahrzeuge im Ausland (MallorcaPolice):
Versicherungsumfang
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die gesetzliche Haftpflicht der in
A.1.6.3. genannten Personen aus dem vorübergehenden Gebrauch eines fremden, im Ausland (siehe A.1.6.4.) gemieteten, versicherungspflichtigen Personenkraftwagens, Wohnmobiles/Campingfahrzeuges und Kraftrades/
rollers, soweit nicht aus einer für das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung Deckung besteht. Mietzeiten von mehr als einem Monat gelten nicht als vorübergehend. Haftpflichtansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen des genutzten Fahrzeuges oder der mit diesem Fahrzeug verbundenen und beförderten Sachen sind ausgeschlossen.
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf die Haftpflicht als Halter des genutzten Fahrzeuges.
Deckungssummen
Es gilt die Deckungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung nach A.1.3., welche dem Versicherungsschein entnommen werden kann.
Beschädigung von beförderten Sachen
Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen wegen Beschädigungen, Zerstörung oder Abhandenkommens von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug befördert werden.
Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z.B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend der Personenbeförderung dienen, besteht außerdem Versicherungsschutz für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs zum Zwecke des persönlichen Gebrauchs üblicherweise mit sich
Versicherte Personen
Die Zusatz-Haftpflichtversicherung umfasst den Gebrauch des Fahrzeugs durch
a) den Versicherungsnehmer,
b) den Ehepartner oder Lebensgefährten des Versicherungsnehmers, der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt, oder
c) den der Janitos Versicherung AG bereits vor Eintritt eines Versicherungsfalls ausdrücklich benannten Fahrer sowie den bzw. die
mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehepartner oder Lebensgefährten (gemäß b) insgesamt max. 4 Fahrer).
Mieten diese Personen gleichzeitig ein Fahrzeug im Ausland (siehe A.1.6.4.), erstreckt sich der Versicherungsschutz allein auf das zuerst angemietete Fahrzeug.
Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht für Schadenfälle gemäß A.1.4.3. Hiervon ausgenommen bleibt immer die Bundesrepublik Deutschland.
Leistungen der Kaskoversicherung
Dokumentversion: 2024.10
Versicherungsumfang
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die gesetzliche Haftpflicht der in
A.1.6.3. genannten Personen aus dem vorübergehenden Gebrauch eines fremden, im Ausland (siehe A.1.6.4.) gemieteten, versicherungspflichtigen Personenkraftwagens, Wohnmobiles/Campingfahrzeuges und Kraftrades/
rollers, soweit nicht aus einer für das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung Deckung besteht. Mietzeiten von mehr als einem Monat gelten nicht als vorübergehend. Haftpflichtansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen des genutzten Fahrzeuges oder der mit diesem Fahrzeug verbundenen und beförderten Sachen sind ausgeschlossen.
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf die Haftpflicht als Halter des genutzten Fahrzeuges.
Deckungssummen
Es gilt die Deckungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung nach A.1.3., welche dem Versicherungsschein entnommen werden kann.
Beschädigung von beförderten Sachen
Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen wegen Beschädigungen, Zerstörung oder Abhandenkommens von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug befördert werden.
Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z.B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend der Personenbeförderung dienen, besteht außerdem Versicherungsschutz für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs zum Zwecke des persönlichen Gebrauchs üblicherweise mit sich
Versicherte Personen
Die Zusatz-Haftpflichtversicherung umfasst den Gebrauch des Fahrzeugs durch
a) den Versicherungsnehmer,
b) den Ehepartner oder Lebensgefährten des Versicherungsnehmers, der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt, oder
c) den der Janitos Versicherung AG bereits vor Eintritt eines Versicherungsfalls ausdrücklich benannten Fahrer sowie den bzw. die
mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehepartner oder Lebensgefährten (gemäß b) insgesamt max. 4 Fahrer).
Mieten diese Personen gleichzeitig ein Fahrzeug im Ausland (siehe A.1.6.4.), erstreckt sich der Versicherungsschutz allein auf das zuerst angemietete Fahrzeug.
Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht für Schadenfälle gemäß A.1.4.3. Hiervon ausgenommen bleibt immer die Bundesrepublik Deutschland.
Leistungen der Kaskoversicherung
Dokumentversion: 2024.10