In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Advanced folgendes für Teilkasko oder Vollkasko:
Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile
Versichert sind auch die unter A.2.1.2.a) und A.2.1.2.b) als mitversichert aufgeführten Fahrzeugteile und als mitversichert aufgeführtes Fahrzeugzubehör, sofern sie straßenverkehrsrechtlich zulässig sind (mitversicherte Teile). Bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust von mitversicherten Teilen gelten die nachfolgenden Regelungen in A.2 entsprechend, soweit nichts anderes geregelt ist.
a) Prämienfrei mitversicherte Teile
Soweit in A.2.1.2.b) nicht anders geregelt, sind folgende Fahrzeugteile und folgende Fahrzeugzubehör des versicherten Fahrzeugs ohne Mehrbeitrag mitversichert:
aa) fest im Fahrzeug eingebaute oder am Fahrzeug angebaute Fahrzeugteile.
bb) fest im Fahrzeug eingebaute oder angebaute oder im Fahrzeug unter Verschluss gehaltene Fahrzeugzubehörteile, die ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs dienen und nach der allgemeinen Verkehrsanschauung nicht als Luxus angesehen werden (z.B. Schonbezüge, serienmäßige Werkzeuge und Zusatzscheinwerfer, Ladekabel für den AntriebsAkkumulator des versicherten Fahrzeugs, nicht Edelpelzbezüge).
cc) im Fahrzeug unter Verschluss verwahrte Fahrzeugteile, die zur Behebung von Betriebsstörungen des Fahrzeugs oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften mitgeführt werden (z.B. Warndreieck, Verbandskasten, Sicherungen, Leuchtmittel etc.).
dd) Schutzhelme (auch mit Wechselsprechanlage), soweit sie zum Schadenzeitpunkt getragen und durch das Schadenereignis beschädigt oder zerstört wurden oder mit dem abgestellten Fahrzeug so fest verbunden sind, dass ein unbefugtes Entfernen ohne Beschädigung nicht möglich ist
ee) Folgende außerhalb des Fahrzeugs unter Verschluss gehaltene Teile:
ein zusätzlicher Satz Räder mit Winter- oder Sommerbereifung,
Dach/Heckständer, Hardtop, Schneeketten und Kindersitze,
nach aa) bis ee) mitversicherte Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör während einer Reparatur
zum versicherten Fahrzeug (Elektro- oder Hybridfahrzeug) gehörende Ladestation / gehörendes Ladekabel für den AntriebsAkkumulator (mitversichertes Fahrzeugteil).
b) Mitversicherte Teile ohne Summenbegrenzung
Die nachfolgend aufgeführten Fahrzeug- und Zubehörteile sind mitversichert, soweit sie im Fahrzeug fest eingebaut sind oder am Fahrzeug fest angebaut sind.
Gruppe 1: Radio- und sonstige Audiosysteme, Video, technische Kommunikations- und Leitsysteme
Antenne
Bild- und Tonaufnahme- und abspielgeräte, z. B. Fernseher mit Antenne, Radio mit Antenne
CDPlayer/Wechsler (auch Kombigeräte)
HiFiKomponenten, z. B. Verstärker, Klangprozessoren, Frequenzweichen
CBFunkgeräte mit Antenne (auch Kombigeräte)
Funkanlagen mit Antenne
Lautsprecher (auch mehrere)
SatellitenNavigationssystem/GPS (fest eingebaut)
Freisprechanlage
Telefon mit Antenne (fest eingebaut, nur mit Freisprechanlage)
Verstärker
Gruppe 2: Tuning
Jede zugelassene Veränderung des Serienzustandes durch das Werk (Werkstuning), den Versicherungsnehmer oder einen Dritten, die zur Leistungssteigerung (Leistungssteigerung ist generell anfragepflichtig), Verbesserung der Fahreigenschaften oder zur Erzielung einer besonders sportlich, leistungsstark oder effektvoll wirkenden Optik vorgenommen wird, z. B.
Veränderung der Zündanlage, Gemischaufbereitung, Motormechanik,
elektrik, elektronik ,Abgasanlage; jedoch nicht versicherbar sind sogenannte NOxAnlagen bzw. Lachgasanlagen
Veränderungen am Fahrwerk (z. B. verstärkte Federn und Dämpfer, Tieferlegungssätze, Spurverbreiterungen, Stabilisatoren)
Effektlackierung (außer übliche Metalliclackierungen)
Kotflügelverbreiterung
Seitenschürzen
Spoiler
Breitreifen mit Felgen (sofern eintragungspflichtig)
Leichtmetallfelgen
Gruppe 3: Sonderausstattung Innenraum
Zusätzliche Ausstattung des Innenraumes (Polster, Türen, Armaturenbrett, Dachhimmel, etc.) mit Leder, Wurzelholz oder ähnlichen Materialien
Spezialsitze
Kühlbox (fest eingebaut)
Bar
Gruppe 4: Sonstige Teile
Nachgerüstete Erdgas- oder Flüssiggasanlagen (Autogas), die zum Antrieb des Fahrzeuges dienen
Mikrofon und Lautsprecheranlagen
Panzerglas
Postermotive unter Klarlack
Rundumlicht (Blaulicht etc.)
Dachkoffer
Beschläge (Monogramm etc.).
Nicht kaskoversicherbare Gegenstände
Nicht versichert sind alle nicht oben genannten Teile sowie lose mitgeführte Teile und alle Gegenstände, deren Nutzung nicht ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs dient, wie z. B. Mobiltelefone, auch in Verbindung mit dem Fahrzeug durch eine Halterung, mobile Navigations- oder Mautsysteme, persönliche Gegenstände der Insassen, Gepäck, Kleidung, Ersatzteile, Bild, Daten- und Tonträger jeder Art (CD, DVD, NavigationsCD/DVD, Kassetten, MiniDiscs etc.).
Mitversicherung von Hausratgegenständen bei Diebstahl aus KFZ und KFZ Dachboxen
Abweichend von A.2.1.3 ist der Diebstahl von Hausratgegenständen aus dem verschlossenen Innen- oder Kofferraum des Kraftfahrzeugs oder aus der, auf das Fahrzeug montierte, verschlossene KfzDachbox mitversichert. Versicherungsschutz besteht nur, wenn es sich um fest umschlossene Behältnisse handelt, die vom Täter aufgebrochen oder gewaltsam geöffnet wurden. Darunter fällt explizit auch das Aufschneiden oder Aufschlitzen von Cabriodächern. Eine Abdeckung mit Planen, Persenningen oder Ähnlichem gilt dagegen nicht als feste Umschließung.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Wertsachen inkl. Bargeld sowie elektrische, elektronische und optische Geräte.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass zum Schadenszeitpunkt für die Hausratgegenstände eine ungekündigte HausratVersicherung bei der Janitos Versicherung AG besteht. Die Höhe der Entschädigung der zum Neuwert versicherten Hausratgegenstände ist auf Euro 500,je Schadenereignis begrenzt.
Dokumentversion: 2024.10
Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile
Versichert sind auch die unter A.2.1.2.a) und A.2.1.2.b) als mitversichert aufgeführten Fahrzeugteile und als mitversichert aufgeführtes Fahrzeugzubehör, sofern sie straßenverkehrsrechtlich zulässig sind (mitversicherte Teile). Bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust von mitversicherten Teilen gelten die nachfolgenden Regelungen in A.2 entsprechend, soweit nichts anderes geregelt ist.
a) Prämienfrei mitversicherte Teile
Soweit in A.2.1.2.b) nicht anders geregelt, sind folgende Fahrzeugteile und folgende Fahrzeugzubehör des versicherten Fahrzeugs ohne Mehrbeitrag mitversichert:
aa) fest im Fahrzeug eingebaute oder am Fahrzeug angebaute Fahrzeugteile.
bb) fest im Fahrzeug eingebaute oder angebaute oder im Fahrzeug unter Verschluss gehaltene Fahrzeugzubehörteile, die ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs dienen und nach der allgemeinen Verkehrsanschauung nicht als Luxus angesehen werden (z.B. Schonbezüge, serienmäßige Werkzeuge und Zusatzscheinwerfer, Ladekabel für den AntriebsAkkumulator des versicherten Fahrzeugs, nicht Edelpelzbezüge).
cc) im Fahrzeug unter Verschluss verwahrte Fahrzeugteile, die zur Behebung von Betriebsstörungen des Fahrzeugs oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften mitgeführt werden (z.B. Warndreieck, Verbandskasten, Sicherungen, Leuchtmittel etc.).
dd) Schutzhelme (auch mit Wechselsprechanlage), soweit sie zum Schadenzeitpunkt getragen und durch das Schadenereignis beschädigt oder zerstört wurden oder mit dem abgestellten Fahrzeug so fest verbunden sind, dass ein unbefugtes Entfernen ohne Beschädigung nicht möglich ist
ee) Folgende außerhalb des Fahrzeugs unter Verschluss gehaltene Teile:
ein zusätzlicher Satz Räder mit Winter- oder Sommerbereifung,
Dach/Heckständer, Hardtop, Schneeketten und Kindersitze,
nach aa) bis ee) mitversicherte Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör während einer Reparatur
zum versicherten Fahrzeug (Elektro- oder Hybridfahrzeug) gehörende Ladestation / gehörendes Ladekabel für den AntriebsAkkumulator (mitversichertes Fahrzeugteil).
b) Mitversicherte Teile ohne Summenbegrenzung
Die nachfolgend aufgeführten Fahrzeug- und Zubehörteile sind mitversichert, soweit sie im Fahrzeug fest eingebaut sind oder am Fahrzeug fest angebaut sind.
Gruppe 1: Radio- und sonstige Audiosysteme, Video, technische Kommunikations- und Leitsysteme
Antenne
Bild- und Tonaufnahme- und abspielgeräte, z. B. Fernseher mit Antenne, Radio mit Antenne
CDPlayer/Wechsler (auch Kombigeräte)
HiFiKomponenten, z. B. Verstärker, Klangprozessoren, Frequenzweichen
CBFunkgeräte mit Antenne (auch Kombigeräte)
Funkanlagen mit Antenne
Lautsprecher (auch mehrere)
SatellitenNavigationssystem/GPS (fest eingebaut)
Freisprechanlage
Telefon mit Antenne (fest eingebaut, nur mit Freisprechanlage)
Verstärker
Gruppe 2: Tuning
Jede zugelassene Veränderung des Serienzustandes durch das Werk (Werkstuning), den Versicherungsnehmer oder einen Dritten, die zur Leistungssteigerung (Leistungssteigerung ist generell anfragepflichtig), Verbesserung der Fahreigenschaften oder zur Erzielung einer besonders sportlich, leistungsstark oder effektvoll wirkenden Optik vorgenommen wird, z. B.
Veränderung der Zündanlage, Gemischaufbereitung, Motormechanik,
elektrik, elektronik ,Abgasanlage; jedoch nicht versicherbar sind sogenannte NOxAnlagen bzw. Lachgasanlagen
Veränderungen am Fahrwerk (z. B. verstärkte Federn und Dämpfer, Tieferlegungssätze, Spurverbreiterungen, Stabilisatoren)
Effektlackierung (außer übliche Metalliclackierungen)
Kotflügelverbreiterung
Seitenschürzen
Spoiler
Breitreifen mit Felgen (sofern eintragungspflichtig)
Leichtmetallfelgen
Gruppe 3: Sonderausstattung Innenraum
Zusätzliche Ausstattung des Innenraumes (Polster, Türen, Armaturenbrett, Dachhimmel, etc.) mit Leder, Wurzelholz oder ähnlichen Materialien
Spezialsitze
Kühlbox (fest eingebaut)
Bar
Gruppe 4: Sonstige Teile
Nachgerüstete Erdgas- oder Flüssiggasanlagen (Autogas), die zum Antrieb des Fahrzeuges dienen
Mikrofon und Lautsprecheranlagen
Panzerglas
Postermotive unter Klarlack
Rundumlicht (Blaulicht etc.)
Dachkoffer
Beschläge (Monogramm etc.).
Nicht kaskoversicherbare Gegenstände
Nicht versichert sind alle nicht oben genannten Teile sowie lose mitgeführte Teile und alle Gegenstände, deren Nutzung nicht ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs dient, wie z. B. Mobiltelefone, auch in Verbindung mit dem Fahrzeug durch eine Halterung, mobile Navigations- oder Mautsysteme, persönliche Gegenstände der Insassen, Gepäck, Kleidung, Ersatzteile, Bild, Daten- und Tonträger jeder Art (CD, DVD, NavigationsCD/DVD, Kassetten, MiniDiscs etc.).
Mitversicherung von Hausratgegenständen bei Diebstahl aus KFZ und KFZ Dachboxen
Abweichend von A.2.1.3 ist der Diebstahl von Hausratgegenständen aus dem verschlossenen Innen- oder Kofferraum des Kraftfahrzeugs oder aus der, auf das Fahrzeug montierte, verschlossene KfzDachbox mitversichert. Versicherungsschutz besteht nur, wenn es sich um fest umschlossene Behältnisse handelt, die vom Täter aufgebrochen oder gewaltsam geöffnet wurden. Darunter fällt explizit auch das Aufschneiden oder Aufschlitzen von Cabriodächern. Eine Abdeckung mit Planen, Persenningen oder Ähnlichem gilt dagegen nicht als feste Umschließung.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Wertsachen inkl. Bargeld sowie elektrische, elektronische und optische Geräte.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass zum Schadenszeitpunkt für die Hausratgegenstände eine ungekündigte HausratVersicherung bei der Janitos Versicherung AG besteht. Die Höhe der Entschädigung der zum Neuwert versicherten Hausratgegenstände ist auf Euro 500,je Schadenereignis begrenzt.
Dokumentversion: 2024.10