In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Advanced folgendes für Teilkaskoversicherungsschutz:
Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:
Brand und/oder Explosion Versichert sind Brand und Explosion.
Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht als Brand gelten Schmor- und Sengschäden.
Die Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Entwendung
Versichert ist die Entwendung, insbesondere durch Diebstahl und Raub. Die Unterschlagung ist ausnahmslos mitversichert.
Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise berechtigt ist, das Fahrzeug zu gebrauchen. Nicht als unbefugter Gebrauch gilt insbesondere, wenn der Täter vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wird (z.B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter). Außerdem besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Täter in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten steht (z.B. dessen Arbeitnehmer, Familie- und Haushaltsangehörige)
Bei der Entwendung der Fahrzeugschlüssel durch Raub oder Diebstahls anlässlich eines Einbruchs (nicht aus dem Kraftfahrzeug) werden die Kosten für den vorsorglichen Austausch der Tür- und Zündschlösser oder die Kosten der Umprogrammierung der Wegfahrsperre bzw. der Steuergeräte ersetzt.
Naturgewalten
Die unmittelbare Einwirkung auf das Fahrzeug durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen oder Vulkanausbruch ist versichert.
Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinnern ausgelöst wird. Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen. Erdrutsch (z.B. Mure) ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen. Lawinen sind an Berghängen oder von Hausdächern niedergehende Schnee- oder Eismassen. Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Ascheeruptionen oder dem Austritt sonstigen Materialien und Gasen.
Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden.
Darüber hinaus ist die mittelbare Einwirkung auf das Elektrofahrzeug bei Überspannungsschäden durch Blitzschlag versichert. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für die Ladestation, an die das Elektrofahrzeug zum Zeitpunkt des Schadens angeschlossen ist.
Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind.
Zusammenstoß mit Tieren aller Art
Der Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeuges mit Tieren aller Art.
Tierbissschäden
Schäden, die unmittelbar durch Tierbiss an der Verkabelung, an Schläuchen, Leitungen, Gummimanschetten und Dämmmatten verursacht werden.
Ursächliche Folgeschäden an Fahrzeugen sind bis maximal Euro 10.000,mitversichert.
Glasbruch
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden sind nicht mitversichert. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front, Heck, Dach, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess, Assistenz, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel. Nicht versichert sind Folgeschäden.
Kurzschlussschäden an der Verkabelung
Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss einschließlich der dadurch bedingten Überspannungsschäden an angeschlossenen Aggregaten (bspw. Lichtmaschine, Batterie, Anlasser, Akkumulator von Elektrofahrzeugen, etc.). Der Ersatz von Aggregatschäden ist auf Euro 4.000,je Schadenereignis begrenzt.
Schäden bei Nutzung einer automatischen Portalwaschanlage / Autowaschstraße
Versichert sind Schäden am Fahrzeug, die sich aufgrund der unmittelbaren Nutzung einer automatischen Portalwaschanlage/ Autowaschstraße ereignen.
Soweit ein Dritter Ersatz zu leisten hat, werden vom Versicherer nur die Kosten erstattet, die über die vorausgehende Leistungspflicht des Dritten hinausgehen. Sofern die Leistungspflicht des anderen rechtmäßig bestritten wird, bleibt es bei der vollständigen Leistungsverpflichtung des Versicherers.
Die Erstattungshöhe ist auf maximal Euro 1.000,je Schadenfall und Versicherungsjahr begrenzt.
Mitversicherung von Ladekarten bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
Abweichend von A.2.1.3 ist der Diebstahl von Ladekarten aus dem verschlossenen Innen- oder Kofferraum des Kraftfahrzeugs mitversichert. Der Versicherer übernimmt die Kosten für eine neue Karte. Folgeschäden (z.B. finanzieller Schaden durch Missbrauch oder der Verlust eines Kartenguthabens) sind jedoch nicht versichert.
Dokumentversion: 2024.10
Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:
Brand und/oder Explosion Versichert sind Brand und Explosion.
Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht als Brand gelten Schmor- und Sengschäden.
Die Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Entwendung
Versichert ist die Entwendung, insbesondere durch Diebstahl und Raub. Die Unterschlagung ist ausnahmslos mitversichert.
Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise berechtigt ist, das Fahrzeug zu gebrauchen. Nicht als unbefugter Gebrauch gilt insbesondere, wenn der Täter vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wird (z.B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter). Außerdem besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Täter in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten steht (z.B. dessen Arbeitnehmer, Familie- und Haushaltsangehörige)
Bei der Entwendung der Fahrzeugschlüssel durch Raub oder Diebstahls anlässlich eines Einbruchs (nicht aus dem Kraftfahrzeug) werden die Kosten für den vorsorglichen Austausch der Tür- und Zündschlösser oder die Kosten der Umprogrammierung der Wegfahrsperre bzw. der Steuergeräte ersetzt.
Naturgewalten
Die unmittelbare Einwirkung auf das Fahrzeug durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen oder Vulkanausbruch ist versichert.
Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinnern ausgelöst wird. Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen. Erdrutsch (z.B. Mure) ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen. Lawinen sind an Berghängen oder von Hausdächern niedergehende Schnee- oder Eismassen. Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Ascheeruptionen oder dem Austritt sonstigen Materialien und Gasen.
Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden.
Darüber hinaus ist die mittelbare Einwirkung auf das Elektrofahrzeug bei Überspannungsschäden durch Blitzschlag versichert. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für die Ladestation, an die das Elektrofahrzeug zum Zeitpunkt des Schadens angeschlossen ist.
Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind.
Zusammenstoß mit Tieren aller Art
Der Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeuges mit Tieren aller Art.
Tierbissschäden
Schäden, die unmittelbar durch Tierbiss an der Verkabelung, an Schläuchen, Leitungen, Gummimanschetten und Dämmmatten verursacht werden.
Ursächliche Folgeschäden an Fahrzeugen sind bis maximal Euro 10.000,mitversichert.
Glasbruch
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden sind nicht mitversichert. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front, Heck, Dach, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess, Assistenz, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel. Nicht versichert sind Folgeschäden.
Kurzschlussschäden an der Verkabelung
Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss einschließlich der dadurch bedingten Überspannungsschäden an angeschlossenen Aggregaten (bspw. Lichtmaschine, Batterie, Anlasser, Akkumulator von Elektrofahrzeugen, etc.). Der Ersatz von Aggregatschäden ist auf Euro 4.000,je Schadenereignis begrenzt.
Schäden bei Nutzung einer automatischen Portalwaschanlage / Autowaschstraße
Versichert sind Schäden am Fahrzeug, die sich aufgrund der unmittelbaren Nutzung einer automatischen Portalwaschanlage/ Autowaschstraße ereignen.
Soweit ein Dritter Ersatz zu leisten hat, werden vom Versicherer nur die Kosten erstattet, die über die vorausgehende Leistungspflicht des Dritten hinausgehen. Sofern die Leistungspflicht des anderen rechtmäßig bestritten wird, bleibt es bei der vollständigen Leistungsverpflichtung des Versicherers.
Die Erstattungshöhe ist auf maximal Euro 1.000,je Schadenfall und Versicherungsjahr begrenzt.
Mitversicherung von Ladekarten bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
Abweichend von A.2.1.3 ist der Diebstahl von Ladekarten aus dem verschlossenen Innen- oder Kofferraum des Kraftfahrzeugs mitversichert. Der Versicherer übernimmt die Kosten für eine neue Karte. Folgeschäden (z.B. finanzieller Schaden durch Missbrauch oder der Verlust eines Kartenguthabens) sind jedoch nicht versichert.
Dokumentversion: 2024.10