In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Advanced folgendes für Verpflichtung Dritter:
Steht dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit dieser den Schaden ersetzt. Dies gilt insbesondere für Ersatzansprüche gegen ausländische KfzHaftpflichtversicherer. Wendet sich der Versicherungsnehmer nach einem Schadensfall zuerst an den Versicherer (Auslandsschaden-Schutz), ist dieser gegenüber dem Versicherungsnehmer zur Vorleistung verpflichtet. Leistungen Dritter werden auf die Leistungen des Versicherers angerechnet bzw. können nicht mehr vom Versicherer gefordert werden. Vom Versicherer erbrachte Entschädigungsleistungen kann der Versicherungsnehmer nicht mehr von einem Anderen verlangen.
Dokumentversion: 2024.10
Steht dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit dieser den Schaden ersetzt. Dies gilt insbesondere für Ersatzansprüche gegen ausländische KfzHaftpflichtversicherer. Wendet sich der Versicherungsnehmer nach einem Schadensfall zuerst an den Versicherer (Auslandsschaden-Schutz), ist dieser gegenüber dem Versicherungsnehmer zur Vorleistung verpflichtet. Leistungen Dritter werden auf die Leistungen des Versicherers angerechnet bzw. können nicht mehr vom Versicherer gefordert werden. Vom Versicherer erbrachte Entschädigungsleistungen kann der Versicherungsnehmer nicht mehr von einem Anderen verlangen.
Dokumentversion: 2024.10