In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Advanced folgendes für Außergerichtlich geltend gemachte Ansprüche:
Werden gegen den Versicherungsnehmer Ansprüche geltend gemacht, ist er verpflichtet, dem Versicherer diese innerhalb einer Woche nach der Erhebung des Anspruchs mitzuteilen.
2.2.
Anzeige von Kleinschäden
Bei verspäteter Anzeige eines Versicherungsfalles, bei dem lediglich ein Sachschaden eingetreten ist, wird sich der Versicherer nicht auf die Leistungsfreiheit nach E.6.1. berufen, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden geregelt hat oder regeln wollte, um dadurch eine Einstufung seines Vertrages in eine ungünstigere Schadenfreiheits- oder Schadenklasse zu vermeiden. Diese Vereinbarung gilt jedoch in der Kfz-Haftpflichtversicherung nur für solche Sachschäden, die Entschädigungsleistungen von voraussichtlich nicht mehr als Euro 600.erfordern und in der FahrzeugVollkaskoversicherung für Sachschäden, bei denen die vertragliche Leistung des Versicherers voraussichtlich Euro 600.nicht übersteigt.
Gelingt es dem Versicherungsnehmer nicht, den Schaden im Rahmen von
E.2.3.1. selbst zu regulieren oder ist dem Versicherer hinsichtlich des versicherten Fahrzeuges bzw. Ersatzfahrzeuges (TB K.6.1.1.) im gleichen Kalenderjahr ein weiterer Schaden zur Regulierung gemeldet worden, so kann der Versicherungsnehmer bis zum Ende des Kalenderjahres den nach E.2.3.1. nicht gemeldeten Schaden dem Versicherer nachträglich anzeigen. Schäden, die sich im Dezember ereignen, können bis zum 31. Januar des folgenden Jahres nachgemeldet werden.
Dokumentversion: 2024.10
Werden gegen den Versicherungsnehmer Ansprüche geltend gemacht, ist er verpflichtet, dem Versicherer diese innerhalb einer Woche nach der Erhebung des Anspruchs mitzuteilen.
2.2.
Anzeige von Kleinschäden
Bei verspäteter Anzeige eines Versicherungsfalles, bei dem lediglich ein Sachschaden eingetreten ist, wird sich der Versicherer nicht auf die Leistungsfreiheit nach E.6.1. berufen, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden geregelt hat oder regeln wollte, um dadurch eine Einstufung seines Vertrages in eine ungünstigere Schadenfreiheits- oder Schadenklasse zu vermeiden. Diese Vereinbarung gilt jedoch in der Kfz-Haftpflichtversicherung nur für solche Sachschäden, die Entschädigungsleistungen von voraussichtlich nicht mehr als Euro 600.erfordern und in der FahrzeugVollkaskoversicherung für Sachschäden, bei denen die vertragliche Leistung des Versicherers voraussichtlich Euro 600.nicht übersteigt.
Gelingt es dem Versicherungsnehmer nicht, den Schaden im Rahmen von
E.2.3.1. selbst zu regulieren oder ist dem Versicherer hinsichtlich des versicherten Fahrzeuges bzw. Ersatzfahrzeuges (TB K.6.1.1.) im gleichen Kalenderjahr ein weiterer Schaden zur Regulierung gemeldet worden, so kann der Versicherungsnehmer bis zum Ende des Kalenderjahres den nach E.2.3.1. nicht gemeldeten Schaden dem Versicherer nachträglich anzeigen. Schäden, die sich im Dezember ereignen, können bis zum 31. Januar des folgenden Jahres nachgemeldet werden.
Dokumentversion: 2024.10