In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Advanced folgendes für Ausschlüsse Vorsatz:
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die der Schädiger vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführt.
Anspruchsverzicht
Kein Versicherungsschutz besteht, soweit der Versicherungsnehmer Ansprüche oder diese Ansprüche sichernde Rechte aufgibt, die ihm gegen Dritte, insbesondere gegen den ausländischen KfzHaftpflichtversicherer, zustehen, und der Versicherer deshalb keinen Ersatz verlangen kann.
Gesetzlicher Forderungsübergang
Kein Versicherungsschutz besteht, soweit kongruente Ansprüche versicherter Personen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen auf Dritte (z. B. Sozialversicherungsträger im In- und Ausland) übergehen oder wenn diese gegenüber einem Dritten im Inland geltend gemacht werden können. Insoweit gilt auch ein Abtretungsverbot für die mitversicherten Personen.
Fahren ohne Fahrerlaubnis und nicht berechtigter Fahrer
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Fahrer des versicherten Fahrzeugs bei Eintritt des Schadens nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hatte oder zum Führen des Fahrzeugs nicht berechtigt war.
Motorsportveranstaltungen oder aktivitäten
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem Gebrauch des Fahrzeugs bei einer behördlich genehmigten Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, bei der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen.
Hinweis: Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Verletzung Ihrer Pflichten nach D.2.2. dar.
Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben. Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.
Kernenergie
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie.
KaskoExtraSchutz
Sofern besonders vereinbart und im Versicherungsschein als mitversichert ausgewiesen, gilt folgende Sondervereinbarung für Personenkraftwagen:
Dokumentversion: 2024.10
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die der Schädiger vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführt.
Anspruchsverzicht
Kein Versicherungsschutz besteht, soweit der Versicherungsnehmer Ansprüche oder diese Ansprüche sichernde Rechte aufgibt, die ihm gegen Dritte, insbesondere gegen den ausländischen KfzHaftpflichtversicherer, zustehen, und der Versicherer deshalb keinen Ersatz verlangen kann.
Gesetzlicher Forderungsübergang
Kein Versicherungsschutz besteht, soweit kongruente Ansprüche versicherter Personen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen auf Dritte (z. B. Sozialversicherungsträger im In- und Ausland) übergehen oder wenn diese gegenüber einem Dritten im Inland geltend gemacht werden können. Insoweit gilt auch ein Abtretungsverbot für die mitversicherten Personen.
Fahren ohne Fahrerlaubnis und nicht berechtigter Fahrer
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Fahrer des versicherten Fahrzeugs bei Eintritt des Schadens nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hatte oder zum Führen des Fahrzeugs nicht berechtigt war.
Motorsportveranstaltungen oder aktivitäten
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem Gebrauch des Fahrzeugs bei einer behördlich genehmigten Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, bei der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen.
Hinweis: Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Verletzung Ihrer Pflichten nach D.2.2. dar.
Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben. Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.
Kernenergie
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie.
KaskoExtraSchutz
Sofern besonders vereinbart und im Versicherungsschein als mitversichert ausgewiesen, gilt folgende Sondervereinbarung für Personenkraftwagen:
Dokumentversion: 2024.10