In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Advanced folgendes für Begriffsbestimmungen:
Fahrzeuge im Sinne der TB G.1.2. zu diesen Versicherungsbedingungen sind Personenkraftwagen zur Eigenverwendung unter Einschluss mitgeführter Wohnwagen, Gepäck- oder Bootsanhänger sowie Krafträder.
Das versicherte Fahrzeug darf nach Bauart und Ausstattung nur zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen (einschließlich Fahrer) bestimmt sein.
Unter Panne ist jeder Brems, Betriebs- oder Bruchschaden zu verstehen. Unfall ist jedes unmittelbar von außen her, plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis. Leistungen aus dieser Versicherung werden in diesen Fällen nur dann gewährt, wenn das Fahrzeug aufgrund des Schadens nicht mehr fahrfähig ist.
Als Panne gilt auch, wenn
das Fahrzeug versehentlich mit Treibstoff betankt wurde, der für den Betrieb des Fahrzeugs ungeeignet ist, oder
für den Betrieb des Fahrzeugs ungeeignete Betriebsmittel (z. B. Motoröl, Bremsflüssigkeit) in die dafür vorgesehenen Behälter eingefüllt wurden,
ein ausschließlich elektrisch angetriebenes Fahrzeug infolge Fehlbedienung des Akkus oder nach Entladung des Akkus im laufenden Betrieb nicht mehr fahrbereit ist.
In den ersten beiden Fällen ist Voraussetzung, dass die Verwendung des Treibstoffs bzw. des Betriebsmittels bei weiterer Nutzung des Fahrzeuges zu Schäden oder Funktionsstörungen am Motor oder den Hilfsaggregaten (z. B. Lenkung, Bremsen, Pumpen) führen kann oder zu solchen Schäden geführt hat. Nicht versichert sind Folgeschäden aller Art.
Reise ist jede Abwesenheit vom ständigen Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von fortlaufenden acht Wochen.
Als ständiger Wohnsitz gilt der inländische Ort, an dem sich die versicherte Person behördlich gemeldet hat und sich überwiegend aufhält.
„Versicherte Person“ ist der Versicherungsnehmer der Janitos Versicherung AG in der Kfz-Haftpflichtversicherung für Personenkraftwagen und Krafträder zur Eigenverwendung.
Dokumentversion: 2024.10
Fahrzeuge im Sinne der TB G.1.2. zu diesen Versicherungsbedingungen sind Personenkraftwagen zur Eigenverwendung unter Einschluss mitgeführter Wohnwagen, Gepäck- oder Bootsanhänger sowie Krafträder.
Das versicherte Fahrzeug darf nach Bauart und Ausstattung nur zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen (einschließlich Fahrer) bestimmt sein.
Unter Panne ist jeder Brems, Betriebs- oder Bruchschaden zu verstehen. Unfall ist jedes unmittelbar von außen her, plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis. Leistungen aus dieser Versicherung werden in diesen Fällen nur dann gewährt, wenn das Fahrzeug aufgrund des Schadens nicht mehr fahrfähig ist.
Als Panne gilt auch, wenn
das Fahrzeug versehentlich mit Treibstoff betankt wurde, der für den Betrieb des Fahrzeugs ungeeignet ist, oder
für den Betrieb des Fahrzeugs ungeeignete Betriebsmittel (z. B. Motoröl, Bremsflüssigkeit) in die dafür vorgesehenen Behälter eingefüllt wurden,
ein ausschließlich elektrisch angetriebenes Fahrzeug infolge Fehlbedienung des Akkus oder nach Entladung des Akkus im laufenden Betrieb nicht mehr fahrbereit ist.
In den ersten beiden Fällen ist Voraussetzung, dass die Verwendung des Treibstoffs bzw. des Betriebsmittels bei weiterer Nutzung des Fahrzeuges zu Schäden oder Funktionsstörungen am Motor oder den Hilfsaggregaten (z. B. Lenkung, Bremsen, Pumpen) führen kann oder zu solchen Schäden geführt hat. Nicht versichert sind Folgeschäden aller Art.
Reise ist jede Abwesenheit vom ständigen Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von fortlaufenden acht Wochen.
Als ständiger Wohnsitz gilt der inländische Ort, an dem sich die versicherte Person behördlich gemeldet hat und sich überwiegend aufhält.
„Versicherte Person“ ist der Versicherungsnehmer der Janitos Versicherung AG in der Kfz-Haftpflichtversicherung für Personenkraftwagen und Krafträder zur Eigenverwendung.
Dokumentversion: 2024.10