Mit der MallorcaPolice der Janitos Versicherung in der Kfz-Versicherung besteht Zusatz-Haftpflichtschutz für vorübergehend im Ausland gemietete Fahrzeuge – vom Pkw über das Wohnmobil bis zum Kraftrad. Erfahren Sie, welche Personen versichert sind, welche Deckungssummen gelten und wo der Geltungsbereich beginnt und endet.
A.1.6.1. Versicherungsumfang
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die gesetzliche Haftpflicht der in A.1.6.3. genannten Personen aus dem vorübergehenden Gebrauch eines fremden, im Ausland (siehe A.1.6.4.) gemieteten, versicherungspflichtigen Personenkraftwagens, Wohnmobiles/Campingfahrzeuges und Kraftrades/rollers, soweit nicht aus einer für das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung Deckung besteht.
Mietzeiten von mehr als einem Monat gelten nicht als vorübergehend.
Haftpflichtansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen des genutzten Fahrzeuges oder der mit diesem Fahrzeug verbundenen und beförderten Sachen sind ausgeschlossen.
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf die Haftpflicht als Halter des genutzten Fahrzeugs.
A.1.6.2. Deckungssummen
Es gilt die Deckungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung nach A.1.3., welche dem Versicherungsschein entnommen werden kann.
A.1.6.3. Versicherte Personen
Die Zusatz-Haftpflichtversicherung umfasst den Gebrauch des Fahrzeugs durch:
- a) den Versicherungsnehmer,
- b) den Ehepartner oder Lebensgefährten des Versicherungsnehmers, der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt, oder
- c) den der Janitos Versicherung AG bereits vor Eintritt eines Versicherungsfalls ausdrücklich benannten Fahrer sowie den bzw. die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehepartner oder Lebensgefährten (gemäß b) insgesamt max. 4 Fahrer).
Mieten diese Personen gleichzeitig ein Fahrzeug im Ausland (siehe A.1.6.4.), erstreckt sich der Versicherungsschutz allein auf das zuerst angemietete Fahrzeug.
A.1.6.4. Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht für Schadenfälle gemäß A.1.4.3. Hiervon ausgenommen bleibt immer die Bundesrepublik Deutschland.
Leistungen der Kaskoversicherung
Was bedeutet das konkret?
Wer im Ausland vorübergehend ein Auto, Wohnmobil oder Kraftrad mietet, ist über diese Zusatz-Haftpflicht abgesichert, wenn keine eigene Haftpflichtversicherung des Mietfahrzeugs greift. Der Schutz gilt für den Versicherungsnehmer und bestimmte weitere Fahrer, jedoch nicht in Deutschland und nicht für Schäden am gemieteten Fahrzeug selbst.
Häufige Fragen
Welche Fahrzeuge sind über die MallorcaPolice abgesichert?
Abgesichert ist der vorübergehende Gebrauch eines fremden, im Ausland gemieteten, versicherungspflichtigen Personenkraftwagens, Wohnmobiles/Campingfahrzeuges und Kraftrades/rollers.
Gilt der Schutz auch in Deutschland?
Nein. Versicherungsschutz besteht für Schadenfälle gemäß A.1.4.3.; hiervon ausgenommen bleibt immer die Bundesrepublik Deutschland.
Wer ist als Fahrer mitversichert?
Mitversichert sind der Versicherungsnehmer, sein mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehepartner oder Lebensgefährte sowie der der Janitos Versicherung AG vor Eintritt eines Versicherungsfalls ausdrücklich benannte Fahrer samt dessen Ehepartner oder Lebensgefährten – insgesamt maximal 4 Fahrer.
Ab welcher Mietdauer entfällt der Schutz?
Mietzeiten von mehr als einem Monat gelten nicht mehr als vorübergehend.
Sind Schäden am gemieteten Fahrzeug mitversichert?
Nein. Haftpflichtansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen des genutzten Fahrzeuges oder der mit diesem Fahrzeug verbundenen und beförderten Sachen sind ausgeschlossen. Ebenso besteht kein Schutz für die Haftpflicht als Halter des genutzten Fahrzeugs.
Dokumentversion: 2024.10