In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung übernimmt der Tarif Compact die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche und stellt den Versicherungsnehmer von Ansprüchen bei Personen-, Sach- und reinen Vermögensschäden frei – inklusive Anhänger und Regulierungsvollmacht.
A.1.1.1.
Die Versicherung umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden. Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch.
A.1.1.2.
Der Versicherungsnehmer wird von Schadenersatzansprüchen frei gestellt, wenn durch den Gebrauch des im Vertrag bezeichneten Fahrzeugs:
- a) Personen verletzt oder getötet werden
- b) Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen
- c) Vermögensschäden herbeigeführt werden, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen (reine Vermögensschäden),
und deswegen gegen den Versicherungsnehmer oder gegen den Versicherer Schadenersatzansprüche aufgrund von Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder des Straßenverkehrsgesetzes oder aufgrund anderer gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts geltend gemacht werden.
Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren z.B. das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.
A.1.1.3.
Der Versicherer gilt als bevollmächtigt, alle gegen den Versicherungsnehmer und mitversicherte Personen gemäß A.1.2. AKB geltend gemachten Schadenersatzansprüche im Namen dieses Personenkreises zu befriedigen und/oder abzuwehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben (Regulierungsvollmacht).
A.1.1.4.
Die Versicherung des Kraftfahrzeugs umfasst auch Schäden, die durch einen Anhänger verursacht werden, der mit dem Kraftfahrzeug verbunden ist oder der sich während des Gebrauchs von diesem löst und sich noch in Bewegung befindet.
Mitversichert sind auch der Halter, Eigentümer, Fahrer, die Technische Aufsicht und Beifahrer des Anhängers. Schäden der Insassen des Anhängers sind bis zur Höhe der Grundversicherungssumme eingeschlossen.
Als Anhänger im Sinne dieser Vorschrift gelten auch Auflieger sowie Fahrzeuge, die abgeschleppt oder geschleppt werden, wenn für diese kein eigener Haftpflichtversicherungsschutz besteht.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen und wehrt unberechtigte ab. Verursachen Sie mit dem versicherten Fahrzeug Schäden an Personen, Sachen oder das Vermögen betreffend, tritt der Versicherer für Sie ein. Der Versicherer darf die Ansprüche in Ihrem Namen regeln. Auch ein angehängter Anhänger ist in diesen Schutz einbezogen.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind vom Versicherungsschutz umfasst?
Umfasst sind Schäden durch den Gebrauch des Fahrzeugs, wenn Personen verletzt oder getötet werden, Sachen beschädigt, zerstört werden oder abhandenkommen oder reine Vermögensschäden herbeigeführt werden.
Was zählt zum „Gebrauch des Fahrzeugs“?
Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren z.B. das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.
Was bedeutet die Regulierungsvollmacht?
Der Versicherer gilt als bevollmächtigt, alle geltend gemachten Schadenersatzansprüche im Namen des Versicherungsnehmers und der mitversicherten Personen zu befriedigen und/oder abzuwehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben.
Ist ein Anhänger mitversichert?
Ja. Die Versicherung umfasst auch Schäden, die durch einen mit dem Kraftfahrzeug verbundenen Anhänger verursacht werden oder durch einen, der sich während des Gebrauchs löst und noch in Bewegung ist. Mitversichert sind auch Halter, Eigentümer, Fahrer, die Technische Aufsicht und Beifahrer des Anhängers.
Welches Recht und welche Sprache gelten für den Vertrag?
Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch.